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Montag 1. Januar 2024


Fortbildung 2023

Meine erste Fortbildung im neuen Jahr fand am 18.01.2023 zum Thema Digitale Forensik statt. Am 15.02.2023 schloss sich eine Veranstaltung mit dem Inhalt Polizei – Selbstbild, Fremdbild – neue Studien an.

Die Kunst des Schriftsatzes im Ermittlungsverfahren folgte am 19.04.2023, nur einen Tag später eine Fortbildung am 20.04.2023 zum Cyberstrafrecht und am 27.04.2023 wurde das Jugendstrafrecht behandelt.

Am 12.05. – 13.05.2023 besuchte ich einen Workshop: Erfolgsfaktor Stimme für einen souveränen Auftritt

Wie fast jedes Jahr nahm ich am 16.06.2023 an der Junitagung der Forensischen Psychiatrie u. Psychologie teil. Direkt im Anschluss fuhr ich dann zum zweitägigen Vertiefungsseminar Erfolgsfaktor Stimme für einen souveränen Auftritt vom 16.-17.Juni 2023.

Am 06. Juli 2023 besuchte ich eine Veranstaltung zum Thema Verteidigung bei Sexualdelikten. Gerade eine bestehende Spezialisierung erfordert ständige Fortbildung.


Sonntag 1. Januar 2023


Fortbildungen 2022

Das Fortbildungsjahr begann diesmal recht spät am 11.Mai 2022 mit einer Veranstaltung zum Befangenheitsrecht. Am 17.06.2022 besuchte ich wieder einmal die Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie. Am 22.08.2022 nahm ich an einer Fortbildung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nach rechtskräftigem Freispruch teil, gefolgt von einer Fortbildung zur Kriminalistik am 21. Oktober 2022. Am Ende des Jahres gab es noch eine Fortbildung zum Berufsrecht und eine weitere Fortbildung zum Strafrecht mit Prof. Dr. Werner Beulke am 02.11.2022.


Samstag 1. Januar 2022


Fortbildungen 2021

Auch in Coronazeiten ging das Fortbildungsprogramm weiter, nun aber meist vor dem Computer mit Webcam, Mikrofon und Kopfhörer. Am 17.03.2021 gab es eine Fortbildung zum Gnadenrecht, gefolgt von einer Fortbildung zu Erscheinungsformen von Cyberkriminalität am 21.04.2021. Am 29. April 2021 besuchte ich eine Fortbildung zum Europäischen Haftbefehl, am 23.06.2021 dann eine Fortbildung „Der Sachverständige im Strafprozess“. Coronabedingt fiel die Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie diesmal auf den 17.September. Inhalt der sechsstündigen Fortbildung war diesmal die verminderte Schuldfähigkeit, mit Vorträgen vom psychiatrischen Sachverständigen Prof. Hans-Ludwig Kröber bis zum BGH-Richter Andreas Mosbacher. Am 17. November 2021 nahm ich an einer Fortbildung zum Ahäsionsverfahren im Strafrecht teil. Das Jahr endete mit einer Fortbildung am 13.12.2021 zum Verhältnis von elektronischen Anwaltspost und Strafverteidigern.


Freitag 1. Januar 2021


Fortbildung im Jahr 2020

Am 16.01.2020 besuchte ich eine Veranstaltung zum Betäubungsmittelstrafrecht, gefolgt am 19.02.2020 von einer Veranstaltung zur Schuldenregulierung aus Sicht der Strafverteidigung. Corona, bzw. Convid-19 führte dann zu einer längeren Zwangspause im Fortbildungsjahr. Erst am 30.10.2020 ging es mit einem Referat zur Internetkriminalität durch den Koordinator der Staatsanwaltschaft Saarbrücken weiter. Am 09.11.2020 besuchte ich eine Veranstaltung zum Medizinstrafrecht, am 12.11.2020 zum Subventionsbetrug und Insolvenzrecht. Strafrecht und Statistik, Fluchtgefahr und der Europäische Haftbefehl waren die Themen am 25.11.2020. Die letzte Fortbildungsveranstaltung im Jahr fand im Kriminalgericht Moabit bei den Amtsrichtern Plüür und Herbst zum Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht statt.


Mittwoch 1. Januar 2020


Fortbildung 2019

Am 24.Januar 2019 war ich zu einer Fortbildung zur neuen Rechtslage im Ausländerrecht und zur aktuellen Praxis der Ausländerbehörde. Kapazitätsbedingt war die Berliner Ausländerbehörde von 2015 die nachlässigste Behörde in Deutschland gewesen. Mit dem Aufwuchs an Personal hat sich dies aber seit 2018 geändert und die Berliner Ausländerbehörde scheint nun etwas überzukompensieren. Auch Strafverteidiger, die nicht im Ausländerrecht tätig sind, müssen die Regelungen und die Rechtspraxis natürlich verfolgen.

Am 21. Februar 2019 besuchte ich eine Fortbildung zum Täter-Opfer-Ausgleich und den Möglichkeiten dafür Behördenhilfe zu benutzen, vom polizeilichen Diversionsbeauftragten, bis zu im Behördenauftrag tätigen Vereinen. Im Laufe des Jahres führte ich dann erfolgreich mehrere Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch, nachdem die Behörden im jeweiligen Fall die Durchführung eines TOA für aussichtslos gehalten hatten. Am 14.03.2019 war das Strafvollzugsrecht und die Strafvollstreckung Thema der Fortbildung.

Zwei Tage nahm ein Rhetorikseminar vom 29.-30.März 2019 in Anspruch, gefolgt von der Junitagung der Forensischen Psychiatrie und Psychologie am 21. Juni 2019. Am 20.11.2019 besuchte ich eine Fortbildung zu Polizeidatenbanken und gruselte mich. Vom Gesetz her gibt es in Berlin klare Löschungsfristen, nur werden die Akten auf Anfrage von 5 Polizeibeamten händisch bearbeitet und auf die Löschbarkeit geprüft, während über 10.000 Polizeibeamte täglich neue Akten schaffen. Im Bundeszentralregister funktioniert dies anders. Dort löscht der Computer nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und einer einjährigen Überliegefrist automatisch. Einen Tag später besuchte ich dann noch eine Fortbildung zur Änderung von Jugendgerichtsgesetz und den Regelungen zur Pflichtverteidigung auf Grundlage einer EU-Verordnung.

Die letzte Fortbildung im Jahr 2019 erfolgte dann im Dezember zum Thema Vermögenseinziehung durch die Justiz.


Dienstag 1. Januar 2019


Fortbildung 2018

Dieses Fortbildungsjahr begann ich am 12.04.2018 mit einer Veranstaltung zur neuen Datenschutzgrundverordnung, einem Bürokratiemonster von der EU geschaffen, von der Bundesregierung noch einmal verschlimmbessert. Interessanter war dann am 19.04.2018 eine Veranstaltung über eine Studie zur Fluchtgefahr. Im Rahmen einer Doktorarbeit hatte die Autorin Motive für Fluchten vor der Justiz und deren Wahrscheinlichkeiten ergründet. Am 17.05.2018 ging es dann um erste Erfahrungen mit der gesetzlichen Neureglung im Sexualstrafrecht. Wie schon besuchte ich auch dieses Jahr die Berliner Junitagung, die sich am 15. Juni mit der Diagnose und Therapie von Sexualstraftätern beschäftigte. Um die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ging es am 30.August 2018. Ein Anwalt und ein Ermittlungsrichter führten die Fortbildungsveranstaltung am 22. November zur „Verteidigung vor dem Ermittlungsrichter“. Das Jahr endete dann mit einer zweitägigen Fortbildungsveranstaltung zum Arbeitsrecht am 14. und 15. Dezember, wo es auch immer wieder Berührungspunkte zum Strafrecht gibt.


Sonntag 1. Januar 2017


Fortbildungen im Jahr 2016

Der Zustrom von Flüchtlingen blieb auch für Strafverteidiger nicht unbemerkt und so begann das Jahr mit einer Fortbildungsveranstaltung der Deutsche-Anwalt-Akademie (DAA) zum Thema „Einführung in das Asylverfahrensrecht“ am 09.01.2016.

Am 11.02.2016 besuchte ich dann eine Fortbildung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger zum Insolvenzstrafrecht und am 17.03.2016 zu den Auswirkungen der Neuregelungen von Asyl- und Aufenthaltsgesetz im Strafrecht.

Zwei Tage vom 20.-21.Mai 2016 besuchte ich das Wochenendseminar zum Thema „Psychiatrische Sachverständige“. Im Gästehaus der Stadtmission nahm ich am 09.Juni 2016 an der Fortbildungsveranstaltung zum „Straf- und Insolvenzverfahren“ teil.

Die 20. Berliner Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie mit dem Titel „Der Blick auf die Täter und der Blick auf die Opfer“ fand am 17.Juni 2016 in der Freien Universität zu Berlin statt. Neben den Vorträgen ist für mich hier immer auch der Kontakt zu Sachverständigen wichtig.

Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung WisteV hatte mich am 20.Juli zu einem Vortrag über die „Gesetzungsgebungstechnik im Nebenstrafrecht“ eingeladen.

Den Abschluss des Fortbildungsjahres war dann ein Ausflug einmal fort vom Strafrecht beim „Upgrade Arbeitsrecht vom 09.-10.Dezember 2016.


Samstag 21. Mai 2016


Psychiatrische Sachverständige im Strafverfahren

Am 20. und 21.Mai 2016 besuchte ich eine Fortbildung der Strafverteidigervereinigung Berlin mit dem Thema „Psychiatrische Sachverständige“. Der psychiatrische oder psychologische Sachverständige erscheint in vielen Prozessen als unangreifbar und wird so vom Gericht behandelt und von vielen Verteidigern nicht in Frage gestellt. Gerichte nutzen dafür gerne die Formel, dass sie den überzeugenden, wissenschaftlich fundierten und widerspruchsfreien Ausführungen des Sachverständigen folgen. Obwohl ich in diesem Jahr schon mit einer umfassenden Gutachtenanalyse  die Auswechslung einer psychologischen Gutachterin erreicht hatte, bot sich aber auch mir in der Fortbildungsveranstaltung noch einiges Neues. Die Dozenten, der psychiatrische Sachverständige Dr.med. Alexander Böhle und die psychologische Sachverständige Frau Diplompsychologin Angelika Sommer zeigten an den zwei Tagen mögliche Fehlerquellen in Gutachten auf und berichteten auch von großen Schnitzern ihrer Kollegen. Sehr viel Augenmerk müssen Verteidiger bei der Überprüfung der Arbeitsweise der Sachverständigen einsetzen, da hier wie auch in der Falldarstellung, wie auch in der Auswertung Fehler zu finden sind. Da ist dann das Gutachten auffällig, welches ein Sachverständiger nach einem halbstündigen Gespräch erstattet hat.  Bei einem akut psychotischen Patienten wäre dies nach Darstellung der Dozenten sogar denkbar, in den meisten Fällen aber ein Hinweis auf schlampige Arbeit. Erheblich komplizierter ist dann für einen Strafverteidiger die Überprüfung von testpsychologischen Untersuchungen. Hier müssen dann Daten verglichen werden und können manche Daten unterschiedlich ausgelegt werden.

Die Frage aber, ob die Gutachtenerstellung überhaupt im Interesse des Mandanten liegt, bleibt hingegen eine ureigene schwere Frage für den Verteidiger. Bei schwersten Fällen wird wohl eine Begutachtung sinnvoll sein, bei Fällen mittlerer Kriminalität könnte jedoch der Aufenthalt im Krankenhaus des Maßregelvollzuges möglicherweise länger sein als eine Haftstrafe.


Freitag 1. Januar 2016


Fortbildungen im Jahr 2015

Eine Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Umsatzsteuerrecht besuchte ich am 21.April 2015. Interessant war, dass die Steuerfahndung das teilweise widersprüchliche Umsatzsteuerrecht nutzt, um ihre zurückgehenden Fahndungserfolge bei der Einkommensbesteuerung zu kompensieren.

Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Absatz 5 EMRK war das Thema der Fortbildungsveranstaltung von Berliner Strafverteidigervereinigung und Republikanischen Anwaltsverein am 04.Juni in einem Hörsaal der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Dozentin stellte ihre Überlegungen vor, über den Umweg über einen Entschädigungsanspruch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention die beschämend niedrige Pauschalentschädigung des deutschen Strafrechtsentschädigungsgesetzes von 25,00 €, bisher sogar nur 11,00 € auszuhebeln. Dass die deutsche Entschädigungsregelung für einen Eingriff in die persönliche Freiheit skandalös niedrig ist, zeigt im Vergleich die Entschädigungspraxis im deutschen Reiserecht, die für entgangene Urlaubsfreuden zum Teil schon 100,00 € pro Tag ansetzt.

Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger, Rechtsanwalt, Verteidigung im Strafrecht, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

Humboldt-Universität zu Berlin, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

Am 12.Juni 2015 fand die 19.Berliner Junitagung für forensische Psychiatrie und Psychologie in einem Hörsaal der Freien Universität statt. Nach dem Vortrag von Prof.Dr. Thomas Elbert „Die Lust am Töten im Genozid“ sprach der ehemalige Leiter der BKA-Abteilung für islamischen Terrorismus über „Zum Töten bereit: Zur Motivation islamistischer Täter aus Europa“.

Der bekannte forensische Psychiater Prof.Dr. Norbert Leygraf behandelte in seinem Vortrag dann „Tötungsdelikte in Beziehungen“, während Prof. Dr. Dieter Dölling mit sehr vielen Statistiken über „Kriminologische Aspekte der Mordmerkmale und der lebenslangen Freiheitsstrafe“ berichtete.

Es folgten noch zwei Vorträge des Strafverteidigers Prof.Dr.Dr. Alexander Ignor zur angedachten „Reform der Gesetzbestimmungen über Tötungsdelikte“ und des forensischen Psychiaters Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber zu „Tötung, Höchststrafe und Schuldfähigkeit“.

Wie immer nutzte ich die Junitagung zu einem kleinen Erfahrungsaustausch und einem Kennenlernen mit Gerichtsgutachtern. Diese Vorbereitung gibt mir in Verhandlung mit Gutachtern immer einen nicht zu unterschätzenden Vorteil gegenüber anderen Strafverteidigern, die oft schon an den richtigen Fragen gegenüber den Gutachtern scheitern.

Am 18.Juni 2015 hörte ich mir noch einmal den Vortrag von Prof.Dr.Dr. Ignor in einer erweiterten Form mit anschließender Diskussion im Rahmen einer Veranstaltung der Berliner Strafverteidigervereinigung an.

„Der Zeugenbeweis – Von der Wahrheit, der Pflicht und anderen Fehlleistungen“ lautete am 12. September der von der Berliner Strafverteidigervereinigung gewählte Titel für ihr Bad Saarower Strafverteidigertreffen.

Am 25. November 2015 besuchte ich dann noch einen Vortrag zur Auslieferungsproblematik und beendete das Fortbildungsjahr nach einem 15-stündigen Upgrade im Arbeitsrecht vom 04.-05.12.2015 mit einer strafrechtlichen Fortbildung am 11.Dezember 2015 im Kriminalgericht Moabit zum Thema Adhäsion – Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren.

Während des Jahres war ich noch mehrfach Gast beim Strafverteidigerstammtisch der Berliner Strafverteidigervereinigung, bei dem mich neben interessanten Referaten auch immer der nutzbringende Erfahrungsaustausch mit Kollegen interessiert.


Freitag 11. Dezember 2015


Lesung von „Nichts als die Wahrheit“

Am 11.Dezember 2015 wechselte ich nach einer Fortbildung über das Adhäsionsverfahren im Kriminalgericht Moabit um 20.00 Uhr in die gegenüberliegende Buchhandlung, um Gast einer Lesung von Professor Max Steller aus seinem Buch „Nichts als die Wahrheit“ zu sein.

Das Buch hat den Untertitel „Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann“ und dies beschreibt auch den wesentlichen Inhalt. Auf eine Frage nach der Zahl der unschuldig Verurteilten gab Professor Steller seinen Zuhörern zu denken, als er auf Grundlage seiner Fälle einschätzte, dass es nicht um wenige katastrophale Ausnahmefälle handele, sondern um eine höhere Zahl, die auf einem systematischen Versagen der Justiz beruhten.

Der führende deutsche Experte der Aussagepsychologie ist nicht nur ein überragender Sachverständiger, sondern erwies sich auch als guter Autor und unterhaltsamer Vorleser. Der größte Feind der Wahrheit sei nicht die Lüge, sondern der Irrtum, betonte der Gutachter zu Anfang seiner Lesung und las dann mehrere seiner Fälle vor. Er vertiefte die im Buch geschilderten Fälle noch ein wenig und antwortete im zweiten Teil der Lesung bereitwillig die Fragen der Gäste.


Samstag 12. September 2015


Bad Saarow 2015: Der Zeugenbeweis

Am 11. und 12. September 2015 dürfte es schwer geworden sein einen guten Strafverteidiger in Berlin zu erreichen, denn die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hatte zum Wochenendseminar nach Bad Saarow eingeladen.

Copyright Malte Höpfner, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht

Seminar 2015 der Vereinigung Berliner Strafverteidiger in Bad Saarow, Copyright Malte Höpfner

Das Seminar stand unter dem Motto, „Der Zeugenbeweis – Von der Wahrheit, der Pflicht und anderen Fehlleistungen“.

Wegen beruflicher Verpflichtungen konnte ich nicht an der Podiumsdiskussion am Freitag zum Thema, „Transfer von Ermittlungsergebnissen in die Hauptverhandlung – Wird der Zeuge aus der Hauptverhandlung verdrängt?“ teilnehmen, sondern reiste erst am nächsten Tag an.

Hier wurde die Veranstaltung mit zwei parallelen Arbeitsgruppen fortgesetzt, wobei die erste Gruppe sich mit der Frage, „Der Polizeizeuge – objektiv oder interessenorientiert?“, beschäftigte.
Ich hatte mich der zweiten Arbeitsgruppe angeschlossen, wo es um die Frage ging, „Zeugen: Im Namen des Volkes oder des Irrtums?“.

Die Referenten waren sehr gut ausgesucht und so referierte die Glaubhaftigkeitsgutachterin Diplom Psychologin Claudia Böhm zu ihrem Tätigkeitsgebiet und stellte neue und alte Erkenntnisse ihres Fachbereiches vor. Interessant war dabei ein Zeitungsartikel von 1905 zu einer erzwungenen falschen Aussage und den damaligen Erkenntnissen zur Glaubhaftigkeitsfeststellung. Zum einen stellte man fest, wie alt doch schon manche Erkenntnisse waren und zum anderen wunderte man sich, dass Polizei und Justiz es in über 100 Jahren noch nicht geschafft hatten, wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Arbeit zu integrieren.
Erschreckend war dann auch ihre Aufzählung von falschen Geständnissen, die nicht so selten sind, wie man denken sollte. Da gab es vor wenigen Jahren einen Mordfall, wobei die Angehörigen in stundenlangen Polizeiverhören gestanden hatten den Familienvater erschlagen und an Hunde und Schweine verfüttert zu haben. Geständnisse wurden im Laufe des Verfahrens zurückgezogen, der folgende Schuldspruch dann vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Geschichte wurde nur dadurch gestört, dass man die unversehrte Leiche einige Jahre später in seinem KFZ sitzend in der Donau fand. Offensichtlich war er betrunken mit dem Auto in den Fluss gestürzt und umgekommen.
Beim Fall „Pascal in der Tosa-Klause“ gab es dann noch mehr Geständnisse, teilweise von Personen, die zur Tatzeit in Heimen untergebracht oder in Gefängnissen gewesen waren. Ich dachte dabei an einen Ausspruch von Stalins Generalstaatsanwalt, dass das Geständnis die Königin der Beweismittel sei. Der Wahrheitsgehalt war ihm immer egal gewesen, nur scheinen einige deutsche Polizisten nach ähnlichem Muster zu arbeiten.
In diesem Zusammenhang stellte die Referentin auch das neueste Buch des Dogen der Aussagepsychologie Prof. Max Steller vor, „Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann.“

Der zweite Referent war der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamten beim BKA Andy Neumann, der als Polizeigewerkschafter sich vor die Polizei stellte und Versäumnisse auf fehlendes Personal, schlechte Ausbildung und vor allem unzureichende Fortbildungen zurückführte. Bei der Frage der audiovisuellen Dokumentation von Vernehmungen gab es zwischen dem Publikum und ihm einen Dissens, da er nicht die Forderung teilte alle Vernehmungen zu aufzuzeichnen. Seinem Einwand des fehlenden Personals und notwendiger Verschriftung der Aufzeichnungen wurde aus dem Publikum mit einem Verweis auf britische Praxis und die fehlende Notwendigkeit einer vollständigen Verschriftung entgegnet.

Die Berliner Richterin am Landgericht Ioakimides stellte sich gegen die Forderung der Strafverteidiger nach umfassender audiovisueller Dokumentation von Vernehmungen mit dem formalen Argument, dass dadurch der Vorrang der Erkenntnisgewinnung in der Hauptverhandlung geschwächt würde. Das Argument war formal richtig, nur dass das Publikum hier in einer Abwägung zum Schutz vor Fehlurteilen wohl bereit war, hier auch die Einführung von mehr Aufzeichnungen aus dem Ermittlungsverfahren in Gerichtsverhandlungen zu akzeptieren. Nur so würden Fehler in der Konstanz von Aussagen überhaupt entdeckt werden können, lautete hier das Argument der Strafverteidiger.
Für mich beantwortete sich im Referat der Landrichterin die Frage, warum die Justiz auch in hundert Jahren noch nicht die Erkenntnisse der Wissenschaft reflektiert hatte. Wie bei den Kriminalbeamten lag dies auch an mangelnder Fortbildung, denn bei über sechshundert Staatsanwälten und Strafrichtern in Berlin und noch einigen weiteren in Brandenburg bietet die Richterakademie Berlin-Brandenburg nur eine jährliche Fortbildung zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung für 20-30 Richter an. Dazu kam aber noch das Problem der Freiwilligkeit von Fortbildungen für Richter und dass dazu notwendige Engagement der Richter.
Hierzu hatte ich in einer früheren Veranstaltung vom Präsidenten des AG Tiergartens erfahren, dass ein Drittel seiner Richter faktisch niemals Fortbildungen besuchten und ein weiteres Drittel nur selten. Die Personalabteilung der Senatsverwaltung für Justiz legt auf spezifisches Fachwissen sowieso keinen Wert.
Manche Kritik empfand ich als unpassend, da doch letztendlich die Richter, denen wir bei Fortbildungsveranstaltungen begegnen, gerade die guten reflektierenden und nachdenkenden Richter sind. Im Umkehrschluss gibt es aber auch bei diesen Richtern den bedauerlichen Reflex ohne Unterschied ihre Kollegen zu verteidigen.

Der letzte Dozent war ein Kollege, der von seinen Erfahrungen aus Revisionsprozessen berichtete und dabei auf den humorigen Fakt hinwies, dass selbst der Bundesgerichtshof von Glaubwürdigkeitsprüfungen schreibt, wo es um Glaubhaftigkeit geht.


Sonntag 15. März 2015


Schmerzmedikamente und ihre Nebenwirkungen

Am 01.März 2015 besuchte ich die Sonntagsvorlesung des Unfallkrankenhaus Berlin, da einem als Strafverteidiger Schmerzmedikamente oft in den Verfahrensakten begegnen.

Dr. med. Steffen Schröder leitete seine allgemeinbildende Vorlesung mit der Vorstellung von zwei berühmten Produkten von Bayer ein. Das erste Beispiel war Aspirin, welches zum Zeitpunkt seiner Markteinführung wegen seiner Nebenwirkungen umstritten war. Das nur elf Tage später entwickelte Konkurrenzprodukt aus der gleichen Firma hingegen galt als Zaubermittel ohne Nebenwirkungen und wurde auch Kindern als Hustenstiller verabreicht. Das damals oral einzunehmende Mittel wurde als Schmerzmittel, Hustenstiller, als Mittel zur Bekämpfung von Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Geisteskrankheiten und als Mittel zur Geburtseinleitung vermarktet. Schon 1924 wurde das Zaubermittel von Bayer in den USA verboten, aber erst 1958 in der Bundesrepublik und Bayer konzentrierte sich auf die Produktion von Aspirin. Das Medikament mit den überragenden Eigenschaften dürfte trotz Verbotes weltbekannt sein: Heroin.
Die Nebenwirkungen, wie schnelle und starke Abhängigkeit, Verstopfung und Atemdepression bis zum tödlichen Atemstillstand hatte man erst Jahre nach der Markteinführung erkannt. Neu war für mich, dass Junkies beim Goldenen Schuss an einem Atemstillstand sterben. In einem Krankenhaus ließe sich dieser gut mit einer künstlichen Beatmung behandeln, auf einer Bahnhofstoilette führt das Aussetzen der Atmung unweigerlich zum Tod.

Der Vortrag war allgemein interessant, wenn er Risiken und Nebenwirkungen von einzelnen Schmerzmitteln darstellte, aber auch die alternativen und ergänzenden Behandlungsmethoden einer professionellen Schmerztherapie.

Als Strafverteidiger richtete sich mein Interesse mehr auf Opiate wie Tilidin, welches heute nur noch auf Betäubungsmittelrezept erhältlich ist, nachdem es zuvor eine Lieblingsdroge von männlichen, arabischen Jugendlichen in Berlin war und gern als Schmerz- und Angstlöser vor Kämpfen und Straftaten eingesetzt wurde.

Befragt zum Einsatz von Cannabis in der Schmerztherapie berichtete Dr. Schröder, dass Cannabis seine Berechtigung in der Behandlung von Tumorschmerzen habe und auch als Appetitanreger bei Chemotherapien, aber bei chronischen Schmerzen bestenfalls gemischte Ergebnisse zeige. Patienten berichteten, dass die Schmerzen nicht weg waren, ihnen aber nun egal waren. Da aber auch vieles andere plötzlich egal war, verzichteten die meisten Patienten wegen der ausgelösten Antriebslosigkeit auf eine Weiterbehandlung mit Cannabis.

Neu war für mich, als der Arzt vor der Kombination von Schmerzmitteln warnte und noch erklärte, dass Schmerzmittel nicht beliebig austauschbar seien. Bei Kopfschmerzen wird man in der Hausapotheke mal eine Aspirintablette und mal eine Ibuprofen nehmen, was der Facharzt äußerst kritisch sah. Für einen Betäubungsmittelabhängigen auf der Straße gibt es die Möglichkeit des reinen Stoffes nicht, in der Regel sind alle Betäubungsmittel wild verschnitten und er wird nie genau wissen, was er gerade konsumiert.

Ein gelungener, interessanter Vortrag aus dem Vorlesungsprogramm des Unfallkrankenhauses.


Sonntag 1. Februar 2015


Fachanwalt für Strafrecht

Die Rechtsanwaltskammer Berlin verlieh mir die Bezeichnung, „Fachanwalt für Strafrecht“. Mit der Fachanwaltsurkunde wurden meine besondere Erfahrung und das Sonderwissen im Strafrecht gewürdigt.

Die Voraussetzungen für die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung waren ein Fachanwaltslehrgang von mindestens 120 Stunden, den ich schon im Jahr 2007 absolviert hatte. Der Fachanwaltslehrgang am Deutschen Anwaltsinstitut deckte ein weites Spektrum ab. Nach bekannten Strafverteidigern, welche zur Verteidigung in Mordprozessen referierten, hielt der forensische Psychiater Professor Nedopil eine Vorlesung in seinem Spezialgebiet ab, bevor ein Rechtsanwalt zum Steuerstrafrecht vortrug und durch einen Staatsanwalt abgelöst wurde, der Betrugssysteme wie Umsatzsteuerkarusselle und CO²-Zertifikat-Schwindel erklärte. Auch Randgebiete wie das Umweltstrafrecht wurden beleuchtet und das Wissen in 3 jeweils fünfstündigen Klausuren überprüft. Nach dem Fachanwaltslehrgang war eine jährliche Fortbildung von zehn Stunden, ab 2015 von 15 Stunden Pflicht.

Neben dem theoretischen Wissen sind mindestens sechzig Fälle im Strafrecht und vierzig Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht, Landgericht oder OLG nachzuweisen, die innerhalb von drei Jahren absolviert wurden. Mit meinem schon bestehenden Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht konnte ich eine mehrfache Zahl an Fällen und auch eine erhebliche höhere Zahl an Hauptverhandlungstagen der Kammer vorweisen.

Mit der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist man sicherlich kein besserer Strafverteidiger als am Tag zuvor, es ist eher ein Qualitätsnachweis für den Ratsuchenden.


Donnerstag 1. Januar 2015


Fortbildungen im Jahr 2014

Am 12. März begann das Fortbildungsjahr 2014 mit einer Veranstaltung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. zum Thema „Der Beweisantrag – Grundlagen und neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes“. Am 26.03.2014 besuchte ich eine Fortbildungsveranstaltung der Berliner Rechtsanwaltskammer zum Thema Rechtsschutzversicherungen und nahm am 10.April 2014 wieder an einer Veranstaltung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. zum Vermögensverfall und verwandten Maßnahmen im Strafrecht teil. Die Vereinigung veranstaltete am 15. Mai dann auch noch eine Fortbildungsveranstaltung zum Gnadenrecht, faktisch der allerletzten Instanz. Fünf Tage später am 20.05.2014 besuchte ich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin eine Fortbildungsveranstaltung zur Ertragssteuer. Am 13.06.2014 nahm ich dann wieder einmal an einer Junitagung des Instituts für forensische Psychiatrie teil, unter dem Titel „Taktikten der Wahrheitsfindung im Strafverfahren“. Die strafrechtliche Fortbildung endete dann am 20.11.2014 mit einer Fortbildungsveranstaltung zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und am 11.12.2014 mit einer Fortbildung zum Befangenheitsrecht, wobei beide Veranstaltung durch die Strafverteidigervereinigung organisiert wurden. Ein arbeitsrechtliches Upgrade folgte dann noch am 12.-13.Dezember 2014.


Sonntag 15. Juni 2014


Berliner Junitagung 2014

Gestehen-Leugnen-Schweigen und Taktiken der Wahrheitsfindung im Strafverfahren waren die Themen der 18. Berliner Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie am 13. Juni 2014.
Im Rahmen meiner jährlichen Fortbildung besuchte ich die Tagung am 13. Juni 2014 und hörte zu Anfang einen Vortrag der Berliner Glaubhaftigkeitsgutachterin Frau Professor Volbert zum Thema „Falsche Geständnisse, beredtes Schweigen und zutreffendes Leugnen“. Neben dem interessanten Vortrag nutzte ich die Chance auch zu einem kurzen Gespräch über einen gemeinsamen Fall.

Frau Diplom-Psychologin Claudia Brockmann vom LKA Hamburg sprach über, „Beschuldigtenvernehmung-Informationssammlung, Forum oder Verteidigung oder Geständnismotivierung? Dabei berichtete sie über Vorgehensweise der vernehmenden Polizisten, Fehlerquellen und Fehlervermeidungsstrategien in Vernehmungen.

Professor Dr. Dr. Alexander Ignor hatte das Thema „Ist der schweigende Angeklagte der Goldstandard der Verteidigung.“ Er zeigte auf, dass Schweigen die richtige Entscheidung ist, um einem Verteidiger erst einmal zu ermöglichen einen Fall umfassend zu erfassen. Frühzeitiges Reden birgt unüberschaubare Risiken, dazu konnte wohl jeder ernstzunehmende Strafverteidiger zustimmen.

Professor Dr. Günter Köhnken aus Kiel, ebenfalls einer von Deutschland anerkanntesten Aussagepsychologen hielt einen Vortrag zur Psychologie falscher Geständnisse, wobei er verschiedene reale Fälle besprach und aufzeigte, wie es zu den falschen Geständnissen gekommen war. In den meisten Fällen, weil Polizei und Justiz unbedingt einen Täter präsentieren wollten und die unschuldig festgenommenen über Stunden und auch Tage und Wochen solange bearbeiteten bis sie Geständnisse erhielten. Die Gerichte machten dann die Fehler solche dubiosen Geständnisse einfach nicht zu hinterfragen, wenn nicht gerade die Polizei ihnen rechtsstaatswidrig bewusst Informationen vorenthalten hatte. Nach dem Vortrag konnte man schon am deutschen Rechtsstaat zweifeln.

Der Psychiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber wandte sich in seinem Vortrag „Die Wahrheit der Person und die Wahrheit der Tat: der schweigende Angeklagte aus Sicht des Psychiaters“ meiner Ansicht nach ohne Verständnis für die Arbeit von Strafverteidigern gegen das Schweigen. Aus psychiatrischer Sicht sah er es als problematisch, wenn sich Täter nicht ihren Taten stellten, da sie so die Heilung und Behandlung in Frage stellen würden. Zu kurz kam mir auch ein Verständnis bzw. Respekt für die Unschuldsvermutung. Trotz meiner Kritik fand ich es interessant so auch einmal die Perspektive der Psychiater kennen zu lernen.

Dr. Steffen Lau war aus Zürich angereist, wo er in der Psychiatrie für Straftäter tätig ist. Er sprach über „Auswirkungen von Tatleugnung und Schweigen auf die kriminalprognostische Beurteilung und Behandlung“. Dabei stellt er fest, dass beharrliches Leugnen einer Tat keine Erhöhung einer Rückfallgefahr bedeutete. Bei einer Bagatellisierung einer Tat hingegen sah der Psychiater eine höhere Rückfallgefahr.

Susanne Niemz vom kriminologischen Dienst Brandenburg thematisierte „Urteilsabsprachen und Opferinteressen“. Die mir bekannten Strafverteidigerkollegen applaudierten am Ende des Vortrages nicht. Mir erschien das Verständnis für ein rechtsstaatliches Verfahren bei der Dozentin nur schwach ausgeprägt. Dies war insbesondere der Fall als sie von der Feigheit von Tätern sprach, in einem Prozess nicht zu gestehen. Dass es auch unschuldig Angeklagte geben konnte, schien ihr fremd und auch von der Unschuldsvermutung schien die Opferschutzexpertin aus meiner Sicht zu wenig zu wissen.

Den Abschlussvortrag hielt dann Richter am Bundesgerichtshof Professor Dr. Andreas Mosbacher, „Das Ideal richterlicher Wahrheitsfindung und die Betrübnisse des wirklichen Lebens“. Er wertete die Fälle von unerkannten Unrechtsurteilen aus, die der BGH alle kritiklos durchgewinkt hatte. Mit der Beschränkung des BGH auf die Kontrolle auf Rechtsfehler entschuldigte er meines Erachtens zu viel. Er erwähnte die französische Justizreform, nach der man nach einer Häufung von Verurteilungen Unschuldiger eine zweite Tatsacheninstanz bei hohen Freiheitsstrafen eingeführt hatte. Aus finanziellen Gründen hielt er dies für nicht machbar, hielt es aber immerhin für überlegenswert alle polizeilichen Vernehmungen vollumfänglich mittels Videotechnik zu dokumentieren, um hier Fehlerquellen auszuschließen.

Neben den interessanten Vorträgen hatte ich die Chance zu kurzen Gesprächen mit drei Sachverständigen, mit denen mir gemeinsame Hauptverhandlungen bevorstehen. Damit hatte sich die Tagung wie immer für mich gelohnt.


Mittwoch 1. Januar 2014


Fortbildungen im Jahr 2013

Das Jahr 2013 begann im Strafrecht, wie das Jahr 2012 endete, mit einer Fortbildung im Steuerstrafrecht. Diesmal lag der Schwerpunkt auf der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Am 18.03.2013 besuchte ich dann eine Fortbildung zum Thema Geldwäsche und lernte welche Anforderungen die Geldwäscherichtlinie an Banken, Unternehmen und Anwälte stellt. Beruhigend war dabei nur, dass Strafverteidiger noch immer einem berechtigten Privileg unterliegen, welches den Schutz der verfassungsrechtlich gewährten Unschuldsvermutung und das Recht auf ein Faires Verfahren, gewährleisten soll. Interessant war für mich die Überlegung, inwieweit beim derzeitigen Immobilienboom in deutschen Großstädten Schwarzgeld zum Erwerb eingesetzt wird. Für die beteiligten Banken und die zivilrechtlichen beratenden Rechtsanwälte, wie auch die Notare stellt sich hier ein großes Problem, welches noch nicht richtig erkannt wird.

Die Strafverteidigervereinigung hatte am 18.April 2013 zu einer Veranstaltung zum „Deal“, der Verständigung im Strafprozess geladen. Ein Kollege, der am maßgeblichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt war, berichtete über das Verfahren und die aus der Entscheidung resultierenden Änderungen.

Die DEKRA veranstaltete am 05.06.2013 einen Workshop zur Fahreignung (MPU) und zur Verkehrsüberwachung. Drei Tage später am 08.Juni 2013 besuchte ich eine Veranstaltung der Berliner Strafverteidigervereinigung zum DNA-Beweis im Strafverfahren.

Bei der Berliner Urania fand am 11.Juni 2013 eine interessante populärwissenschaftliche Veranstaltung zur Identifikation von Personen aufgrund von Bildmaterial statt. Auch für einen Strafverteidiger bot diese Veranstaltung noch einiges Neues.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hatte am 12.Juni 2013 zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft einen Workshop zur IT-Sicherheit organisiert, den ich zur Fortbildung besuchte.

Am 25.Juli besuchte ich die neuerrichtete Justizvollzugsanstalt Heidering-Großbeeren im Rahmen einer mehrstündigen Führung. Es war faszinierend Deutschlands modernstes Gefängnis kennen zu lernen.

Zum Abschluss des Jahres nahm ich am 06. und 07.Dezember 2013 am Upgrade Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) teil.

Während des Jahres besuchte ich regelmäßig meinen Strafverteidigerstammtisch, bei dem wir uns über neue Entwicklungen und Probleme innerhalb der Justiz austauschen. Ebenso gehört zur regelmäßigen Fortbildung eines Anwaltes auch noch das Studium der verschiedenen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften und neuerdings auch der per E-Mail versandten Rundbriefe.


Donnerstag 1. August 2013


Zu Besuch in der JVA Heidering

Am 25.07.2013 nahm ich an einer Führung durch die JVA Heidering bei Großbeeren teil. Der stellvertretende Anstaltsleiter und ein Schichtleiter der Justizwachtmeister übernahmen die Erklärungen während der Führung durch die Anstalt.

JVA Heidering - Buslinie 711, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner, Gnadenrecht, Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht

JVA Heidering – Buslinie 711, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

Die JVA Heidering wurde auf ehemaligen Rieselfeldern eines Berliner Stadtgutes auf Brandenburger Territorium errichtet. Um den Betrieb mit Berliner Landesbediensteten durchzuführen, wurde ein Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg geschlossen. Zuvor hatte Brandenburg Berlin freie Haftplätze in Brandenburger Anstalten angeboten, was Berlin auch wegen der Erschwernis für Besucher von Gefangenen abgelehnt hatte. Durch den Neubau der JVA Heidering war es nun aber auch möglich eine Anstalt nach den neuesten wissenschaftlichen und auch sicherheitstechnischen Erkenntnissen zu errichten. Der Grazer Architekt Josef Hohenstein, der schon das mehrfach prämierte Justizzentrum Leoben in der österreichischen Steiermark errichtet hatte, hatte den Berliner Wettbewerb mit einer gewissen Leichtigkeit gewonnen. Mit seinen Erfahrungen von spezifischen Anforderungen des Strafvollzuges hatte er die Konkurrenz aus dem Feld gestoßen. Ein Symbol für diese besonderen Anforderungen stellt die Vollzugsmagistrale dar, das Zentrum der Justizvollzugsanstalt. Die tageslichtdurchflutete Vollzugsmagistrale verbindet die drei Wohngebäude mit dem Verwaltungstrakt und den Produktionshallen und ermöglicht den Transfer von Gefangenen zwischen den Gebäuden ohne ständige Eskorten durch Justizwachtmeister und das früher notwendige ständige Durchschließen. Der Architekt hatte sich auch in den Wettbewerben für die Justizzentren Graz-Jakomini und Wien Baumgasse durchgesetzt. Weitere Informationen zu seinen Justizbauten findet man auf der Internetseite http://www.hohensinn-architektur.at und auf den Wikipediaseiten Justizzentrum Leoben und JVA Heidering.

Interessant und neu war der Anblick von mehreren Gruppen Strafgefangener, die auf dem vergitterten Balkon ihres Gemeinschaftsraumes den Sommerabend bis zum allgemeinen Einschluss genossen. Hierbei geht es aber nicht um Luxus, sondern um sachbezogene Erwägungen zur Verbesserung des Sozialverhaltens der Strafgefangenen. In den alten Anstalten verbringen die Gefangenen die Abende allein in ihren Zellen vor dem Fernseher und es kommt dann auf den Gängen schon einmal zu Auseinandersetzungen. In der JVA Heidering schafft hier Architektur mit einer Leichtigkeit das, was in anderen Anstalten Sozialarbeiter in Gesprächskreisen oft vergeblich versuchen. Der uns führende Schichtleiter stellte dabei zufrieden fest, dass sie seit der Eröffnung zwar schon zwei medizinische Alarme gehabt hatten, aber noch keinen Alarm wegen Auseinandersetzungen unter Gefangenen.

Sicherheitserwägungen spielten bei der JVA naturgemäß eine große Rolle. Die Errichtung eines mehr als 2 Kilometer langen Doppelzaunes anstelle einer Mauer soll den Gefangenen einen Blick in die Weite ermöglichen bei gleichzeitiger höchstmöglicher Sicherheit. Dass nicht alles von Anfang an perfekt ist, zeigte der traurige Stumpf des einzigen Baumes im Hof vor dem interkonfessionellen Andachtsraumes. Die Krone war geköpft worden, da man befürchtet hatte, dass Gefangene vom Baum auf das Dach der Anstalt steigen, bzw. springen könnten.

Zum Zeitpunkt meines Besuches war die JVA Heidering noch eine Anstalt im Aufbau, in dem viele wichtige Teile wie die Produktionsstätten, die Küche und Ausbildungseinrichtungen noch fertig gestellt waren, noch nicht funktionierten. Das Potential der JVA war aber schon sehr gut zu erkennen. Manche großzügige Landschaftsplanung war nur mit sehr viel Phantasie zu erkennen, da Anpflanzungen erst im Herbst erfolgen.

Ein Minuspunkt der insgesamt gelungenen Anstalt war die Erreichbarkeit. Mit der Regionalbahn bis nach Großbeeren und dann mit dem Bus 710 nach Großbeeren Heidering oder mit der S-Bahn zur Buckower Chaussee und dann mit dem Bus 711 nach Großbeeren Heidering ist die JVA mit dem ÖPNV mehr schlecht als recht zu erreichen. Wer hier von einer guten Anbindung spricht, verbreitet sehr viel Zweckoptimismus.

Einen weiteren Artikel von mir zur JVA Heidering finden Sie unter https://straf-kanzlei.de/jva-heidering-%E2%80%93-berlins-modernstes-gefangnis/


Dienstag 1. Januar 2013


Fortbildungen im Jahr 2012

Am 01.März besuchte ich eine Fortbildung der Berliner Strafverteidiger Vereinigung zu neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz.

Einen ganzen Tag nahm die 15. Berliner Junitagung am 08. Juni in Anspruch. Es war ein breites Programm, angefangen mit einem neuen Denkansatz des Historikers Prof. Dr. Jörg Baberowski, der über Ermöglichungsräume von Gewalt sprach. Die österreichische Gutachterin Dr. Adelheid Kastner berichtete an Hand des von ihr begutachteten Herrn Fritzl über Haustyrannen. Der Berliner psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Hans-Ludwig Kröber sprach über vermeintlich motivlose Gewalttaten und wie sich bei näherem Hinschauen doch Motive finden ließen. In der Beantwortung einer Frage eines Zuhörers überraschte er mich, als er bei den Mördern der NSU weniger rechten Terror als Mordlust am Werk sah. Gegen Terror als Schreckensandrohung sprach das jahrelange Versteckspiel, während die Ideologie wohl nur vorgeschoben war und sich wohl hätte auch austauschen lassen. Seine Interpretation war leider nicht weniger erschreckend, als die bisherigen Medienberichte über eine Terrorzelle. Unterhaltsamer geriet der Vortrag von Professor Dr. Thomas Bliesener über Rituale der Gewalt und Gewaltsteuerung bei Hooligans. Es war verblüffend wie humorvoll er dieses Thema referieren konnte. Fast zum Schluss sprach der Vorsitzende Richter am Landgericht Marburg Dr. Thomas Wolf über ältere Gewalttäter vor der Strafvollstreckungskammer, während Dr. Corinna Paar auch Zürich mit einem Vortrag über rückfällige Tötungsdeliquenten die Junitagung das letzte Wort hatte.

Am 13.Juni 2012 besuchte ich eine Fortbildung des Berliner Verfassungsrichters und Rechtsanwaltes Meinhard Starostik mit dem Thema Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin. Ja, es gibt nicht nur in Karlsruhe ein Verfassungsgericht.

Am 21.Juni 2012 folgte eine kurze Veranstaltung durch Berliner Strafverteidigervereinigung zur Verteidigung von Ausländern, am 15. November eine Fortbildung zum Steuerstrafrecht, während eine zehnstündige Fortbildung zum Arbeitsrecht am Deutschen Anwaltsinstitut vom 07. bis zum 08. Dezember 2012 den Abschluss bildete.


Montag 18. Juni 2012


Anatomie und Rahmenstrukturen von Gewalt – junge Täter, alte Täter

Am 08. Juni besuchte ich die 15. Berliner Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie. Es war ein breites Programm, angefangen mit einem neuen Denkansatz des Historikers Prof. Dr. Jörg Baberowski, der über Ermöglichungsräume von Gewalt sprach. Seine Überlegung war dabei, dass ein Psychopath wie Josef Stalin nur in einem bestimmten Umfeld seine Taten begehen konnte. Diese Überlegung stellte für die Psychiater und Psychologen eine Herausforderung dar, da beide Gruppen eher personenbezogen arbeiten. Die österreichische Gutachterin Dr. Adelheid Kastner berichtete an Hand des von ihr begutachteten Herrn Fritzl über Haustyrannen. Der Berliner psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Hans-Ludwig Kröber sprach über vermeintlich motivlose Gewalttaten und wie sich bei näherem Hinschauen doch Motive finden ließen. In der Beantwortung einer Frage eines Zuhörers überraschte er mich, als er bei den Mördern der NSU weniger rechten Terror als Mordlust am Werk sah. Gegen Terror als Schreckensandrohung sprach das jahrelange Versteckspiel, während die Ideologie wohl nur als interne Begründung für das Töten vorgeschoben war und sich wohl hätte auch austauschen lassen. Primär ging es den beiden Tätern wohl um das Machtgefühl, Herr über Leben und Tod zu sein. Seine Interpretation war leider nicht weniger erschreckend, als die bisherigen Medienberichte über eine Terrorzelle. Er verglich beide Täter auch noch mit dem amerikanischen Una-Bomber, der ebenfalls über mehrere Jahre unentdeckt gemordet hatte. Unterhaltsamer geriet der Vortrag von Professor Dr. Thomas Bliesener über Rituale der Gewalt und Gewaltsteuerung bei Hooligans. Es war verblüffend wie humorvoll er dieses Thema referieren konnte. Fast zum Schluss sprach der Vorsitzende Richter am Landgericht Marburg Dr. Thomas Wolf über ältere Gewalttäter vor der Strafvollstreckungskammer, während Dr. Corinna Paar auch Zürich mit einem Vortrag über rückfällige Tötungsdeliquenten das letzte Wort hatte. Ein interessanter Fakt war die Unterscheidung nach dem Durchschnittsalter bei den Tötungen. Mehrfachtöter oder MFT’s, wie Dr. Paar sie bezeichnete, töteten ihr erster Opfer im Durchschnitt auffallend früher als Einfachtöter.


Sonntag 1. Januar 2012


Fortbildungen im Strafrecht 2011

Gesetze werden ständig geändert, die Rechtsprechung ist in einem fortdauernden Zustandes des Flusses und auch im Bereich von Wissenschaft und Technik gibt es immer neue Erkenntnisse und Verfahren. Deshalb ist eine kontinuierliche Fortbildung für jeden guten Strafverteidiger unverzichtbar.

Am 30.03.2011 nahm ich bei der DEKRA an einem Seminar zur Verkehrsüberwachung teil, wo die in Berlin und Brandenburg relevanten Messgeräte vorgestellt wurden und Fragen der Überprüfbarkeit und möglichen Fehlerquellen erörtert wurden.

Bei der Vereinigung Berliner Strafverteidiger absolvierte ich am 17.Mai 2011 eine Fortbildung zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung.

Fast schon ein ständiger Termin ist die Berliner Junitagung des Instituts für forensische Psychiatrie für mich geworden,  die am 24.06.2011 das Thema „Lange Strafen: Sicherung oder soziale Integration – Alternativen zum endlosen Freiheitsentzug?“ hatte.

Mit der Veranstaltung zum Steuerstrafrecht am 10.November 2011, durchgeführt durch die Vereinigung Berliner Strafverteidiger, war ein interessanter Abschluss für die jährliche Fortbildung gefunden.


Samstag 1. Januar 2011


Fortbildungen im Strafrecht 2010

Am 21.04.2010 besuchte ich die Veranstaltung „Noch jugendlich oder schon erwachsen?“ der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ). Über 2 Tage fanden im Mai an der Humboldt-Universität die  1. Berliner Gefangenentage – Strafvollstreckung und Strafvollzug statt. Die Veranstaltung war vom Arbeitskreis Strafvollzug in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger organisiert worden und widmete sich der Strafvollstreckung, dem Strafvollzug und der Sicherungsverwahrung.

Mit dem gleichen Schwerpunkt besuchte ich am 20.Oktober eine Fortbildung zum Berliner Jugendstrafvollzug und nahm am 25.Oktober an einer weiteren Veranstaltung zur Sicherungsverwahrung teil. Diese Veranstaltung bildete dann den Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.

Auf Nachfragen von interessierten Lesern erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bei jedem Anwalt natürlich die Lektüre von Fachzeitschriften, aber auch Tagespresse kommt. Den Besuch von rechtspolitischen Veranstaltungen führe ich nicht bei der Fortbildung auf, auch wenn es sicherlich Überschneidungen gibt.

Mehr dem Erfahrungsaustausch und weniger dem Getränkekonsum dient der Stammtisch mit mehreren Berliner Strafverteidigerkollegen. Das Berliner Kriminalgericht ist das größte in Deutschland, was leider den Effekt hat, dass man nicht jeden Richter so gut kennt, wie an kleineren Gerichten. Man kann aber fast immer sicher sein, dass die Kollegen den jeweiligen Richter kennen und einschätzen können.

Strafverteidiger Marzahn-Hellersdorf

Alt-Marzahn

Alt-Hellersdorf

Biesdorf

Biesdorf-Nord

Biesdorf-Süd

Dorf Hellersdorf

Dorf Marzahn

Hellersdorf

Hellersdorf-Mitte

Hellersdorf-Nord

Hellersdorf-Süd

Kaulsdorf

Kaulsdorf-Nord

Kaulsdorf-Süd

Mahlsdorf

Mahlsdorf-Nord

Mahlsdorf-Süd

Marzahn

Marzahn-Mitte

Marzahn-Nord

Marzahn-Süd

Springpfuhl

 

Strafverteidiger Lichtenberg

Alt-Friedrichsfelde

Alt-Hohenschönhausen

 Falkenberg

 Fennpfuhl

 Friedrichsfelde

Friedrichsfelde-Ost

Gut Hohenschönhausen

Hohenschönhausen (Großsiedlung)

 Karlshorst

 Lichtenberg

 Malchow

 Neu-Hohenschönhausen

 Rummelsburg

Victoria-Stadt

 Wartenberg

Weitlingkiez

 

Strafverteidiger Pankow

Alt-Karow

Arkenberge

Blankenburg

Blankenfelde

Buch

Französisch Buchholz

Heinersdorf

Karow

Malchow

Niederschönhausen

Nordend

Pankow

Prenzlauer Berg

Rosenthal

Schönholz

Weißensee

Wilhelmsruh

 

Strafverteidiger Mitte

Afrikanisches Kiez

Alt-Moabit

Brunnenviertel

Gesundbrunnen

Hansaviertel

Leopoldkiez

Mitte

Moabit

Spreebogen

Sprengelkiez

Tiergarten

Wedding

 

Strafverteidiger Friedrichshain-Kreuzberg

Boxhagen

Boxhagen-Rummelsburg

Friedrichshain

Friedrichstadt

Kreuzberg

Kreuzberg 61

Oberbaum-City

Östliches Kreuzberg

SO 61

Stralau

Westliches Kreuzberg

 

Strafverteidiger Charlottenburg-Wilmersdorf

Charlottenburg

Charlottenburg-Nord

Großsiedlung Siemensstadt

Grunewald

Halensee

Jungfernheide

Kalowswerder

Klausenerplatz

Neu-Westend

Paul-Hertz-Siedlung

Pichelsberg

Plötzensee

Rheingauviertel

Ruhleben

Schmargendorf

Siedlung Eichkamp

Siedlung Heerstraße

Villenkolonie Westend

Westend

Wilmersdorf

Witzleben

 

Strafverteidiger Neukölln

Britz

Buckow

Gropiusstadt

Hufeisensiedlung

Neukölln

Reuterkiez

Rixdorf

Rudow

 

Strafverteidiger Reinickendorf

Alt-Reinickendorf

Alt-Tegel

Borsigwalde

Cité Foch

Cité Guynemer

Frohnau

Glienicke

Heiligensee

Hermsdorf

Invalidensiedlung

Jörsfelde

Konradshöhe

Lübars

Märkisches Viertel

Reinickendorf

Schulzendorf

Schwarzwald-Siedlung

Tegel

Tegelort

Waidmannslust

Weiße Stadt

Wittenau

 

Strafverteidiger Spandau

Albrechtshof

Alt-Gatow

Alt-Kladow

Altstadt Spandau

Charlottenburger Chaussee

Dorf Staaken

Falkenhagener Feld

Gartenfeld

Gartenfelder Straße

Gartenstadt Staaken

Gartenstadt Waldsiedlung Hakenfelde

Gatow

Großsiedlung Siemensstadt

Hakenfelde

Haselhorst

Hohengatow

Johannesstift

Kladow

Klosterfelde

Kolk Spandau

Landstadt Gatow

Neu-Staaken

Neustadt Spandau

Oranienburger Vorstadt

Pichelsdorf

Quartier Pulvermühle

Rathaus Spandau

Schuckertdamm

Siedlung Habichtswald

Siedlung Hahneberg

Siedlung Heimat

Siedlung Neu-Jerusalem

Siedlung Rohrdamm-West

Siemensstadt

Siemens-Siedlung am Rohrdamm

Siemenswerke

Spandau

Staaken

Stresow

Wasserstadt Spandau

Weinmeisterhöhe

Werderstraße

Wilhelmstadt

Zitadelle Spandau

 

Strafverteidiger Steglitz-Zehlendorf

Am Sandwerder

Dahlem

Düppel

Heckeshorn

Kohlhasenbrück

Lankwitz

Lichterfelde

Lichterfelde-Ost

Lichterfelde-Süd

Lichterfelde-West

Nikolassee

Onkel Toms Hütte

Schlachtensee

Schönow

Schwanenwerder

Steglitz

Steinstücken

Stolpe

Südende

Wannsee

Zehlendorf

 

Strafverteidiger Tempelhof-Schöneberg

Alt-Mariendorf

Bayerisches Viertel

Ceciliengärten

Friedenau

Kielgan-Viertel

Lichtenrade

Mariendorf

Marienfelde

Neu-Tempelhof

Rote Insel

Schöneberg

Siedlung Lindenhof

Tempelhof

Tempelhofer Feld

Winterfeldtplatz

 

Umland

Bernau

Birkenstein

Glienicke

Großziethen

Hönow

Hoppegarten

Neuenhagen

Potsdam

Schönefeld

Strausberg

Schlagworte :

Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, BtM, Nebenklage, Strafverteidigung, Strafverteidiger, Verteidiger im Strafrecht, Anwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Pflichtverteidiger, Pflichtverteidigung, Beratungshilfe, Wahlverteidigung, Straftaten, Kriminalität, Verbrechen, Vergehen, Delikte, Straftaten, Beschuldigte, Angeklagte, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Anklage, Haft, U-Haft, Festnahme, Haftprüfung, Gefängnis, Geldstrafe, Bewährung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit, Fachanwalt für Strafrecht, Drogendelikt, Sexualdelikt, Gnade