Mittwoch 1. Januar 2014



Fortbildungen im Jahr 2013

Das Jahr 2013 begann im Strafrecht, wie das Jahr 2012 endete, mit einer Fortbildung im Steuerstrafrecht. Diesmal lag der Schwerpunkt auf der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Am 18.03.2013 besuchte ich dann eine Fortbildung zum Thema Geldwäsche und lernte welche Anforderungen die Geldwäscherichtlinie an Banken, Unternehmen und Anwälte stellt. Beruhigend war dabei nur, dass Strafverteidiger noch immer einem berechtigten Privileg unterliegen, welches den Schutz der verfassungsrechtlich gewährten Unschuldsvermutung und das Recht auf ein Faires Verfahren, gewährleisten soll. Interessant war für mich die Überlegung, inwieweit beim derzeitigen Immobilienboom in deutschen Großstädten Schwarzgeld zum Erwerb eingesetzt wird. Für die beteiligten Banken und die zivilrechtlichen beratenden Rechtsanwälte, wie auch die Notare stellt sich hier ein großes Problem, welches noch nicht richtig erkannt wird.

Die Strafverteidigervereinigung hatte am 18.April 2013 zu einer Veranstaltung zum „Deal“, der Verständigung im Strafprozess geladen. Ein Kollege, der am maßgeblichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt war, berichtete über das Verfahren und die aus der Entscheidung resultierenden Änderungen.

Die DEKRA veranstaltete am 05.06.2013 einen Workshop zur Fahreignung (MPU) und zur Verkehrsüberwachung. Drei Tage später am 08.Juni 2013 besuchte ich eine Veranstaltung der Berliner Strafverteidigervereinigung zum DNA-Beweis im Strafverfahren.

Bei der Berliner Urania fand am 11.Juni 2013 eine interessante populärwissenschaftliche Veranstaltung zur Identifikation von Personen aufgrund von Bildmaterial statt. Auch für einen Strafverteidiger bot diese Veranstaltung noch einiges Neues.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hatte am 12.Juni 2013 zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft einen Workshop zur IT-Sicherheit organisiert, den ich zur Fortbildung besuchte.

Am 25.Juli besuchte ich die neuerrichtete Justizvollzugsanstalt Heidering-Großbeeren im Rahmen einer mehrstündigen Führung. Es war faszinierend Deutschlands modernstes Gefängnis kennen zu lernen.

Zum Abschluss des Jahres nahm ich am 06. und 07.Dezember 2013 am Upgrade Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) teil.

Während des Jahres besuchte ich regelmäßig meinen Strafverteidigerstammtisch, bei dem wir uns über neue Entwicklungen und Probleme innerhalb der Justiz austauschen. Ebenso gehört zur regelmäßigen Fortbildung eines Anwaltes auch noch das Studium der verschiedenen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften und neuerdings auch der per E-Mail versandten Rundbriefe.