Dienstag 1. Januar 2013



Fortbildungen im Jahr 2012

Am 01.März besuchte ich eine Fortbildung der Berliner Strafverteidiger Vereinigung zu neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz.

Einen ganzen Tag nahm die 15. Berliner Junitagung am 08. Juni in Anspruch. Es war ein breites Programm, angefangen mit einem neuen Denkansatz des Historikers Prof. Dr. Jörg Baberowski, der über Ermöglichungsräume von Gewalt sprach. Die österreichische Gutachterin Dr. Adelheid Kastner berichtete an Hand des von ihr begutachteten Herrn Fritzl über Haustyrannen. Der Berliner psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Hans-Ludwig Kröber sprach über vermeintlich motivlose Gewalttaten und wie sich bei näherem Hinschauen doch Motive finden ließen. In der Beantwortung einer Frage eines Zuhörers überraschte er mich, als er bei den Mördern der NSU weniger rechten Terror als Mordlust am Werk sah. Gegen Terror als Schreckensandrohung sprach das jahrelange Versteckspiel, während die Ideologie wohl nur vorgeschoben war und sich wohl hätte auch austauschen lassen. Seine Interpretation war leider nicht weniger erschreckend, als die bisherigen Medienberichte über eine Terrorzelle. Unterhaltsamer geriet der Vortrag von Professor Dr. Thomas Bliesener über Rituale der Gewalt und Gewaltsteuerung bei Hooligans. Es war verblüffend wie humorvoll er dieses Thema referieren konnte. Fast zum Schluss sprach der Vorsitzende Richter am Landgericht Marburg Dr. Thomas Wolf über ältere Gewalttäter vor der Strafvollstreckungskammer, während Dr. Corinna Paar auch Zürich mit einem Vortrag über rückfällige Tötungsdeliquenten die Junitagung das letzte Wort hatte.

Am 13.Juni 2012 besuchte ich eine Fortbildung des Berliner Verfassungsrichters und Rechtsanwaltes Meinhard Starostik mit dem Thema Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin. Ja, es gibt nicht nur in Karlsruhe ein Verfassungsgericht.

Am 21.Juni 2012 folgte eine kurze Veranstaltung durch Berliner Strafverteidigervereinigung zur Verteidigung von Ausländern, am 15. November eine Fortbildung zum Steuerstrafrecht, während eine zehnstündige Fortbildung zum Arbeitsrecht am Deutschen Anwaltsinstitut vom 07. bis zum 08. Dezember 2012 den Abschluss bildete.