Mittwoch 1. August 2012



Vergütung nach gesetzlichen Gebühren

Bei jeder Verteidigung fällt die Grundgebühr an. Sofern im Ermittlungsverfahren verteidigt wird, kommen dazu die Verfahrensgebühr für das Ermittlungsverfahren und eventuelle Terminsgebühren für die Teilnahme an Vernehmungen, Verhandlungen, etc.

Im gerichtlichen Verfahren gibt es entsprechend eine Verfahrensgebühr für jede Instanz und für jeden Verhandlungstag eine Terminsgebühr.

Sofern der Anwalt daran mitwirkt eine gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden, kann er auch eine zusätzliche Gebühr nach RVG 4141 beanspruchen.

Das waren die wesentlichen Gebühren, die in den meisten Fällen ihre Anwendung finden. Bei diesen Gebühren kann es noch zu Erhöhungen durch Aufschläge für besondere Verfahrensarten, höhere Instanzen und Haftzuschläge kommen.

Die gesetzlichen Gebühren sind Rahmengebühren, aus denen eine Mittelgebühr gebildet wird, in dem der untere und der obere Wert addiert werden und dann durch 2 geteilt. Von der Mittelgebühr wird der Verteidiger dann nach oben und nach unten abweichen, in dem er die Schwere des Falls berücksichtigt, den Umfang seiner Tätigkeit und noch andere mandatsbezogene Merkmale.

Zu den Gebühren kommen noch die Auslagen wie für Post und Telekommunikation, für das Kopieren aus Behördenakten und besonders wichtig die Umsatzsteuer.

Beispiel 1 : Verfahren vor dem Amtsgericht, Beauftragung während des gerichtlichen Verfahrens, 1 Verhandlungstag, 25 Kopien, durchschnittliches Verfahren

Grundgebühr RVG 4100 : 165,00 €

Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht RVG 4106 : 140,00 €

Terminsgebühr in den Verfahren gemäß RVG 4106, je Verhandlungstag RVG 4108 : 230,00 €

Dokumentenpauschale für die ersten 50 S. je 0,50 €, für weitere s. 0,15 € RVG 7000: 25,00 €

Post- und Telekommunikationspauschale RVG 7002 : 20,00 €

Umsatzsteuer 19 % RVG 7008 : 110, 20 €

Summe : 690,20 €

Beispiel 2 : Verfahren vor dem Landgericht, Beauftragung im Ermittlungsverfahren, Haft während des gesamten Verfahrens, 1 Haftprüfung, 2 Verhandlungstage, 700 Kopien, keine Berufung – da Bewährungsstrafe akzeptiert, durchschnittliches Verfahren

Grundgebühr RVG 4101 : 202,50 €

Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren, RVG 4105 : 171,25 €

Termingebühr Haftprüfung, RVG 4103 : 171,25 €

Verfahrensgebühr 1. Instanz Strafkammer RVG 4113 : 188,75 €

Terminsgebühr 1. Instanz Strafkammer RVG 4115 : 328,75 €

Terminsgebühr 1. Instanz Strafkammer ( 2. Verhandlungstag) RVG 4115 : 328,75 €

Dokumentenpauschale für die ersten 50 S. je 0,50 €, für weitere s. 0,15 € RVG 7000 : 147,50 €

Post- und Telekommunikationspauschale RVG 7002 : 20,00 €

Umsatzsteuer 19 % RVG 7008 : 296,16  €

Summe : 1.854,91 €

(Achtung, Rechenbeispiele beziehen sich auf die RVG 2004. Am 01.08.2013 und am 01.01.2021 wurden die gesetzlichen Vergütungssätze erhöht.)