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Sonntag 1. November 2015


Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft wird umgangssprachlich als U-Haft abgekürzt und diese Abkürzung ist eine der wenigen Abkürzungen im Justizbereich, die auch jedem Laien bekannt ist. Vieles andere scheint aber nicht bekannt zu sein, insbesondere Politikern und der Presse. In der Zeitung liest man dann auch immer wieder, „Skandal – Ermittlungsrichter lässt jugendlichen Räuber wieder frei“ oder Politiker fordern, „Wir erwarten von der Justiz jetzt das Zeichen, dass diese Brandstifter in U-Haft kommen.“

Solche falschen Erwartungen sind für den Strafjuristen schwer nachvollziehbar, da er die gesetzlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft in §§ 112ff. StPO kennt.

Copyright Malte Höpfner, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht, Untersuchungshaft

Ermittlungsrichtersaal im Amtsgericht Tiergarten – Copyright Malte Höpfner

Ein dringender Tatverdacht muss bestehen und dieser liegt dann vor, wenn eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht.

Die zweite Voraussetzung ist der Haftgrund und das sind in Deutschland nur Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr.

Eine Fluchtgefahr liegt, wenn die zu erwartende Strafe einen Fluchtanreiz bietet und die persönlichen Umstände diese nicht widerlegen. Da die Abwägung umfassend zu erfolgen hat, mag bei dem einen Beschuldigten schon eine U-Haft bei einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verhängt werden, während ein anderer bei einer zu erwartenden Strafe von 4 Jahren noch nicht in die U-Haft kommt. Die Fluchtgefahr ist der häufigste von Ermittlungsrichtern angewendete Haftgrund.

Die Verdunkelungsgefahr liegt vor, wenn der Beschuldigte davon abgehalten werden soll, Beweismittel zu vernichten oder zu verändern, wobei auch Zeugen Beweismittel in diesem Sinne sind. Sobald die Beweissicherung aber abgeschlossen ist, entfällt die Verdunkelungsgefahr.

Sowohl Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr lassen den Zweck der U-Haft erkennen und das ist die Sicherung des Verfahrens. Die Hauptverhandlung soll nicht deshalb entfallen, weil der Beschuldigte geflohen ist oder Beweismittel vernichtet hat.

Deshalb ist der Haftgrund Wiederholungsgefahr auch nur nachrangig, er soll Serientäter von weiteren Straftaten abhalten.

Bei dem oben genannten jugendlichen Räuber erschien der jugendliche Beschuldigte pünktlich zum Gerichtstermin, womit sich die Prognoseentscheidung des Ermittlungsrichters als richtig gezeigt hatte, darüber berichtete nun aber keine Zeitung.

Bei Aufforderungen von Politikern an Ermittlungsrichter „Zeichen zu setzen“ handelt es sich meiner Ansicht nach, klar um eine Aufforderung eine strafbare Rechtsbeugung zu begehen. Die Justiz darf Zeichen setzen und Abschreckung in ihren Urteilen betreiben, die Forderungen der Politiker hingegen greifen die Unschuldsvermutung an. Da soll dann ein möglicherweise Unschuldiger zu Unrecht in die U-Haft kommen, um damit politische Botschaften zu senden.

Nach der Prüfung der Haftgründe muss der Ermittlungsrichter die Verhältnismäßigkeit prüfen. Wenn die Straferwartung nur bei sechzig Tagessätzen liegt, wäre eine viermonatige Untersuchungshaft wohl falsch. Bei Bagatelldelikten wird der Richter im Übrigen besonders genau die Verhältnismäßigkeit von U-Haft abwägen. Das gleiche gilt, wenn die Justiz zu zügigen Verhandlungen nicht in der Lage ist. Wenn durch Auflagen die Fluchtgefahr abgewendet werden kann, so kann die Untersuchungshaft zumindest außer Vollzug gesetzt werden. Die am meisten gebräuchliche Auflage in Deutschland ist die Meldeauflage bei der Polizei, bei Beschuldigten mit Auslandsbezug werden die Pässe eingezogen. Anders als in den USA findet in Deutschland die Sicherheitsleistung durch Geld, die Kaution, nur selten Anwendung und die Summen sind meist erheblich niedriger.

Wenn ein Angeklagter trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Hauptverhandlung erscheint, kann gemäß § 230 Abs. 2 StPO ein Haftbefehl erlassen werden, was eine Sonderform der U-Haft darstellt.


Montag 1. Juni 2015


Unter Strom

Auch wenn Strafverteidiger unter Strom stehen mögen, benötigen unsere Notebooks im Gerichtssaal Elektrizität aus einer herkömmlichen Steckdose. Und hier stellt man dann schnell fest, dass die Justiz entweder geistig noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist oder ein Problem mit der Herstellung von Waffengleichheit hat.

In einem Zivilprozess sind die Probleme wegen der kürzeren Verhandlungen vermutlich noch verschmerzbar, aber eine Verhandlung vor einem Strafgericht läuft gern schon einmal mehr als fünf Stunden und auch acht Stunden sind keine Seltenheit. Hier versagt dann jeder Akku und man ist auf eine stationäre Stromversorgung angewiesen.

In einem Verfahren in einem alten Berliner Gerichtssaal mussten ein Kollege und ich uns eine Steckdose teilen und luden unsere Notebooks nun abwechselnd. Der Verteidigerkollege zeigte mir dann auch noch stolz seinen Ersatzakku, bzw. das Powerpack und stellte dann enttäuscht fest, dass sein Büropersonal am Vortag vergessen hatte, den Akku zu laden. In anderen Verfahren verteilten sich die Verteidiger nach den notwendigen Abständen zu den Steckdosen im Gerichtssaal, während mir manchmal Justizwachtmeister, Protokollanten und Richter halfen, mein Notebook an eine Steckdose auf der Richterbank anzuschließen.

In einem Verfahren schlug ein Staatsanwalt auf eine Beschwerde von Verteidigern vor, dass wir doch mit Verlängerungskabeln kommen sollte, worauf ihm ein Kollege erwiderte, dass wir ja alternativ auch benzinbetriebene Generatoren oder ganze Kabeltrommeln mitbringen könnten. Ein Justizwachtmeister wies bei der Diskussion im Gerichtssaal dann darauf hin, dass wild verlegte Stromkabel von Verteidigern als Stolperfallen schon Zeugen zu Boden geschickt hätten. Staatsanwälte stellen auch oft die Frage in den Raum, ob Verteidiger überhaupt vom Strom aus den Steckdosen der Justiz legal konsumieren dürfen. Staatsanwälte übersehen dabei, dass sie selbst nicht dem Gericht angehören und dass für sie ebenfalls keine Regelung galt.

Ich sprach einen zivilrechtlichen Kollegen, der auch Abgeordneter in Berlin ist, auf das Problem an. Der praxiskundige Kollege startete eine Anfrage im Abgeordnetenhaus an den Senat von Berlin. Für Berlin erklärte die Senatsjustizverwaltung, dass der Strom für die technischen Geräte von Verteidigern entsprechend mangels anderer Regelungen im Gerichtskostengesetz kostenlos sei. Auch kündigte man dann an, dass im Kriminalgericht der Einbau von Steckdosen an den Plätzen der Verteidiger beginnen würde.

Während ich nun in einigen Sälen zufrieden die Erfolge meines Bemühens beobachten konnte, gab es in anderen Sälen durch die Justizverwaltung vorgeschobene Bedenken wegen des Denkmalschutzes. Dabei wären Steckdosen gerade an den Sitzplätzen der Verteidiger in den historischen Sälen problemlos mit einem schon vorhandenen Sichtschutz einzurichten.

Während die Bundesregierung schon die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen plant, scheitert die Umsetzung auf Länderebene schon an solchen Kleinigkeiten wie ausreichend Steckdosen in Gerichtssälen.

In den Justizvollzugsanstalten hinkt man selbst den Gerichten noch hinterher. Hier scheint es bundesweit noch kein Konzept zu geben, wie man den Gefangenen ermöglicht, vom Akteninhalt Kenntnis zu nehmen und ihre Verteidigung vorzubereiten. Ganze Kopienbände scheiden in Großverfahren, zum einen wegen des Brandschutzes in den Zellen, als auch wegen der fehlenden Praktikabilität, aus. Die Lösung wird hier sein, dass die Justizvollzugsanstalten, im Bios gegen unerlaubte Nutzungen gesicherte, Notebooks den Gefangenen zur Verfügung stellen.


Freitag 7. November 2014


Rockerprozess in Moabit behindert Verteidigung in anderen Verfahren

Wieder einmal war der Zugang zum inhaftierten Mandanten vor und nach einer Verhandlung Thema für mich geworden. Am 07.11.2014 fand im Kriminalgericht Moabit vor einer Strafkammer des Landgerichts ein Prozess gegen Rocker der Hells Angels unter erhöhten Sicherheitsbedingungen statt. Aus Angst vor Gefangenenbefreiungen, wegen einem im Zeugenschutzprogramm befindlichen Angeklagten und Trennungsanweisungen für andere Angeklagte sperrte man den Vorführzellenbereich an den Tagen dieses Prozesses für Verteidiger.

Ich bespreche mich vor und nach einer Verhandlung mit den inhaftierten Mandanten im Vorführzellenbereich, so wie ich umfangreiche Vor- und Nachbesprechungen mit den nicht inhaftierten Mandanten vor dem Saal durchführe. Nach den früheren großen Besprechungen in der Kanzlei oder in der Haftanstalt kann man so noch schnell aktuelle Probleme besprechen und wirkt auch noch beruhigend auf Mandanten.

Nachdem ich schon vor kurzem ein ähnliches Problem mit dem Zugang zu einem polizeilich vorgeführten Angeklagten erfolgreich mit dem Präsidium des Amtsgericht Tiergarten durchgekämpft hatte, wendete ich mich diesmal gleich an den Sicherheitschef des Kriminalgerichts und klärte mit ihm, dass ich mein verfassungsrechtlich hergeleitetes Recht als Verteidiger auf Zugang zum Mandanten wahrnehmen konnte. Nach einem Anruf bei den Justizwachtmeistern durch den Sicherheitschef konnte ich nun doch runter in die Katakomben des Kriminalgerichts Berlin. Wie mir die Justizwachtmeister später erzählten, sei ich der einzige Verteidiger an diesem Tag gewesen, der Zugang zum Vorführbereich erhalten hat.

Der Rockerprozess hatte mit seinen Sicherheitsverfügungen auf getrennte Unterbringung der mehreren Angeklagten auch noch dazu geführt, dass der schon durch Baumaßnahmen beeinträchtigte Vorführzellenbereich, nun endgültig überlastet war und man meinen Mandanten mit anderen Gefangenen gemeinsam untergebracht hatte. Auch hier konnte ich erfolgreich auf eine einzelne Unterbringung des gesundheitlich beeinträchtigten Mandanten hinwirken.

Auch wenn ich im Gegensatz zu anderen Verteidigerkollegen im konkreten Fall erfolgreich war, bemühe ich mich aber auch um eine generelle Lösung des Problems, den Zugang von Verteidigern zu ihren Mandanten sicher zu stellen. Um dies zu erreichen, habe ich die Vereinigung Berliner Strafverteidiger gebeten sich um eine generelle Klärung des Problems zu bemühen.

Der Erfolg im konkreten Fall zeigt aber zumindest, dass man sich nicht von den Anfangswiderständen der Justiz abhalten lassen sollte, sondern mit Engagement den Erfolg schon erkämpfen muss.


Freitag 15. November 2013


Basar am JVA Shop Tegel

Im JVA Shop Tegel kann man einige Produkte der JVA Tegel erwerben, aber auch Bestellungen von Auftragsarbeiten, Einzelstücken aufgeben. Ein breiteres Angebot zum Sofortkauf findet man im Frühlingsbasar, im Sommerbasar und im Winterbasar. An diesen drei Tagen im Jahr bieten auch die Bäckerei und Gärtnerei ihre Produkte an.

JVA Tegel – JVA Shop

Wenn man die den Basar verlassenden Besucher betrachtet, so hat jeder eine Tüte mit Brot und Kuchen. Nach der Masse an verkauften Nistkästen und Vogelhäuschen müsste der Platz in Berlin langsam knapp werden.

Neben den Betrieben aus der JVA Tegel wie Buchbinderei, Polsterei, Bauhof, Schlosserei, Schuhmacherei und Tischlerei beteiligen sich am Basar auch Stände mit Produkten aus den Frauenhaftanstalten. Es macht Spaß zu beobachten, wie Männer speziell die großen aus Beton gefertigten Grills vom Bauhof und die von der Schlosserei gefertigten Räucherofen ausgiebig mustern, während Frauen im JVA Shop die handgefertigten Handtaschen einer verliebten, längeren Würdigung unterziehen.

Sommerbasar des JVA Shop Tegel 03.08.2013

Mit einem Produkt der JVA Tegel habe ich regelmäßig zu tun, da dort auch die von der Justiz verwendeten roten Aktendeckel der Strafakten gedruckt werden.

Die braunen Papiereinkaufstüten mit dem Aufkleber „JVA Tegel“ sorgen bei der Rückfahrt mit dem Öffentlichen Personen Nahverkehr dann für manchen verwirrten und neugierigen Blick bei den Mitfahrern. Um falschen Einschätzungen zu entgehen, sollte man die Tüte mit dem Aufkleber JVA-Shop nach außen drehen.

Am 23. November 2013 von 10.00 – 15.00 Uhr findet der Winterbasar am JVA Shop Tegel in der Seidelstraße 41, 13507 Berlin statt. Mit dem ÖPNV erreicht man die JVA Tegel mit der U-Bahnlinie 6 über den Bahnhof „Holzhauser Straße“. Weitere Informationen zum JVA-Shop finden Sie hier: http://www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/tegel/jva-shop.html


Donnerstag 1. August 2013


Zu Besuch in der JVA Heidering

Am 25.07.2013 nahm ich an einer Führung durch die JVA Heidering bei Großbeeren teil. Der stellvertretende Anstaltsleiter und ein Schichtleiter der Justizwachtmeister übernahmen die Erklärungen während der Führung durch die Anstalt.

JVA Heidering - Buslinie 711, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner, Gnadenrecht, Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht

JVA Heidering – Buslinie 711, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

Die JVA Heidering wurde auf ehemaligen Rieselfeldern eines Berliner Stadtgutes auf Brandenburger Territorium errichtet. Um den Betrieb mit Berliner Landesbediensteten durchzuführen, wurde ein Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg geschlossen. Zuvor hatte Brandenburg Berlin freie Haftplätze in Brandenburger Anstalten angeboten, was Berlin auch wegen der Erschwernis für Besucher von Gefangenen abgelehnt hatte. Durch den Neubau der JVA Heidering war es nun aber auch möglich eine Anstalt nach den neuesten wissenschaftlichen und auch sicherheitstechnischen Erkenntnissen zu errichten. Der Grazer Architekt Josef Hohenstein, der schon das mehrfach prämierte Justizzentrum Leoben in der österreichischen Steiermark errichtet hatte, hatte den Berliner Wettbewerb mit einer gewissen Leichtigkeit gewonnen. Mit seinen Erfahrungen von spezifischen Anforderungen des Strafvollzuges hatte er die Konkurrenz aus dem Feld gestoßen. Ein Symbol für diese besonderen Anforderungen stellt die Vollzugsmagistrale dar, das Zentrum der Justizvollzugsanstalt. Die tageslichtdurchflutete Vollzugsmagistrale verbindet die drei Wohngebäude mit dem Verwaltungstrakt und den Produktionshallen und ermöglicht den Transfer von Gefangenen zwischen den Gebäuden ohne ständige Eskorten durch Justizwachtmeister und das früher notwendige ständige Durchschließen. Der Architekt hatte sich auch in den Wettbewerben für die Justizzentren Graz-Jakomini und Wien Baumgasse durchgesetzt. Weitere Informationen zu seinen Justizbauten findet man auf der Internetseite http://www.hohensinn-architektur.at und auf den Wikipediaseiten Justizzentrum Leoben und JVA Heidering.

Interessant und neu war der Anblick von mehreren Gruppen Strafgefangener, die auf dem vergitterten Balkon ihres Gemeinschaftsraumes den Sommerabend bis zum allgemeinen Einschluss genossen. Hierbei geht es aber nicht um Luxus, sondern um sachbezogene Erwägungen zur Verbesserung des Sozialverhaltens der Strafgefangenen. In den alten Anstalten verbringen die Gefangenen die Abende allein in ihren Zellen vor dem Fernseher und es kommt dann auf den Gängen schon einmal zu Auseinandersetzungen. In der JVA Heidering schafft hier Architektur mit einer Leichtigkeit das, was in anderen Anstalten Sozialarbeiter in Gesprächskreisen oft vergeblich versuchen. Der uns führende Schichtleiter stellte dabei zufrieden fest, dass sie seit der Eröffnung zwar schon zwei medizinische Alarme gehabt hatten, aber noch keinen Alarm wegen Auseinandersetzungen unter Gefangenen.

Sicherheitserwägungen spielten bei der JVA naturgemäß eine große Rolle. Die Errichtung eines mehr als 2 Kilometer langen Doppelzaunes anstelle einer Mauer soll den Gefangenen einen Blick in die Weite ermöglichen bei gleichzeitiger höchstmöglicher Sicherheit. Dass nicht alles von Anfang an perfekt ist, zeigte der traurige Stumpf des einzigen Baumes im Hof vor dem interkonfessionellen Andachtsraumes. Die Krone war geköpft worden, da man befürchtet hatte, dass Gefangene vom Baum auf das Dach der Anstalt steigen, bzw. springen könnten.

Zum Zeitpunkt meines Besuches war die JVA Heidering noch eine Anstalt im Aufbau, in dem viele wichtige Teile wie die Produktionsstätten, die Küche und Ausbildungseinrichtungen noch fertig gestellt waren, noch nicht funktionierten. Das Potential der JVA war aber schon sehr gut zu erkennen. Manche großzügige Landschaftsplanung war nur mit sehr viel Phantasie zu erkennen, da Anpflanzungen erst im Herbst erfolgen.

Ein Minuspunkt der insgesamt gelungenen Anstalt war die Erreichbarkeit. Mit der Regionalbahn bis nach Großbeeren und dann mit dem Bus 710 nach Großbeeren Heidering oder mit der S-Bahn zur Buckower Chaussee und dann mit dem Bus 711 nach Großbeeren Heidering ist die JVA mit dem ÖPNV mehr schlecht als recht zu erreichen. Wer hier von einer guten Anbindung spricht, verbreitet sehr viel Zweckoptimismus.

Einen weiteren Artikel von mir zur JVA Heidering finden Sie unter https://straf-kanzlei.de/jva-heidering-%E2%80%93-berlins-modernstes-gefangnis/


Freitag 1. März 2013


JVA Heidering – Berlins modernstes Gefängnis

Sechshundertachtundvierzig Haftplätze entstehen neu in der Justizvollzugsanstalt. Die JVA Heidering soll die veralteten Teilanstalten 1 und 3 in Tegel ersetzen und das Gefängnis Lehrter Straße in Moabit, einer Außenstelle der JVA Plötzensee.

Die JVA Heidering liegt zwar auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburg, durch einen Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern wird in der Berliner Anstalt Berliner Vollzugsrecht gelten und wird Berliner Personal zum Einsatz kommen.

 

JVA Heidering Wohngebäude, Verteidigung - Fachanwalt für Strafrecht - Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht - Copyright Malte Höpfner

JVA Heidering Wohngebäude, Verteidigung – Fachanwalt für Strafrecht – Copyright Malte Höpfner

Einer der wenigen Kritikpunkte an der Anstalt ist dann aber auch die Lage in der Nähe eines Industriegebiets in Großbeeren im Landkreis Teltow-Fläming. Ob es sich um Besucher oder Rechtsanwälte handelt, die Erreichbarkeit kann man gelinde als äußerst schlecht bezeichnen. Zehn Kilometer von der Berliner Stadtgrenze entfernt, wird man die Haftanstalt nur mit einem selten fahrenden Bus erreichen, wenn man auf den ÖPNV beschränkt ist. Da die Besucher von Strafgefangenen eher selten wohlhabende Personen mit eigenem PKW sind, wird man wohl sagen dürfen, dass die Lage ein ernsthaftes Hindernis für eine Resozialisierung der Gefangenen ist. Zur Resozialisierung gehört auch das Ermöglichen von Besuch, da eine Familie in den meisten Fällen immer einen stabilisierenden Faktor im Leben eines Gefangenen bedeutet.

In der Presse und verschiedenen Internetmedien werden immer die großen Fensterfronten erwähnt, die Vollzugsmagistrale, in der sich Gefangene ohne Begleitung bewegen dürfen.  Mit ein wenig Erfahrung und Interesse weiß man, dass es dabei nicht um eine Verhätschelung der Gefangenen geht, sondern um glasklare Sicherheitserwägungen und um die Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Glasfronten und die hellen Gänge ermöglichen zum einen eine bessere Kontrolle als die eher engen Gänge in den alten Gebäuden der JVA Tegel.  Zum anderen gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, dass es zu weniger Auseinandersetzungen kommt je mehr Tageslicht in eine Anstalt geleitet wird. Aber auch die Resozialisierung der Gefangenen wird durch eine moderne JVA einen Schub erfahren. Für die Unbelehrbaren auf beiden Seiten kann ich aus meiner Erfahrung berichten, dass selbst in einer modernen Anstalt man eine Strafe nicht „auf einer Arschbacke“ absitzt oder Gefangene verwöhnt werden. Das entscheidende Merkmal einer JVA des geschlossenen Vollzuges ist die Beschränkung der Gefangenen auf die Anstalt. Wenn sich die Tore geschlossen haben, öffnen sie sich nicht so bald wieder. Ich habe einige Leute kennengelernt, die mir vorher erzählt haben, dass sie „keine Angst vor dem Knast haben“ oder sich „auf die Ruhe freuen“. Wenn wir uns wiedersahen, erzählte mir keiner mehr diesen Unsinn. Selbst die meisten Strafverteidiger haben auch nach Jahren der Tätigkeit immer noch ein Gefühl der Beklommenheit, wenn sich die Tore hinter uns schließen. Dabei wissen wir, dass wir nach einer Mandantenbesprechung  das Gefängnis wieder verlassen können. Einen etwas echteren Eindruck erhält man als Strafverteidiger, wenn man im Fall von Alarmen oder auch bei Schichtwechseln mal etwas länger warten muss.

Architektonisch gehört die von dem Grazer Architekten Josef Hohensinn geplante JVA Heidering zu einer neuen Generation von Gefängnissen in Europa, die nach dem Jahr 2000 entstanden. Dafür steht das vom gleichen Architekten entworfene Justizzentrum Leoben. In Leoben und in einem Schweizer Gefängnis wurde gezeigt, dass die neue Gefängnisgeneration sowohl bei der Sicherheit als auch bei der Resozialisierung Vorteile brachte.

Ebenso wichtig wie der eigentliche Gefängnisbau sind für die Resozialisierung von Gefangenen die Beschäftigungsmöglichkeiten in Gefängnisbetrieben und die Möglichkeiten Schulabschlüsse nachzuholen oder Ausbildungen zu absolvieren. Hier steht für die JVA Heidering die Bewährungsprobe noch aus, nachdem die sonst veraltete und teilweise auch vergammelte JVA Tegel seit Jahrzehnten in diesem Bereich eine Vorbildfunktion im deutschen Strafvollzug gehabt hatte.

Wegen des kurzen Weges werde ich als Berliner Strafverteidiger aber weiterhin die alte Untersuchungshaftanstalt Moabit als meinen Favoriten betrachten. Hier kann man von der Anwaltsschleuse im Kriminalgericht direkt seine Mandanten in der JVA besuchen.


Donnerstag 1. November 2012


Gefangenentransport in Deutschland – langsamer als der Ponyexpress

In der JVA Moabit einsitzende Gefangene haben sicher den kürzesten Weg in das Kriminalgericht Moabit. In anderen Berliner Anstalten befindliche Gefangene werden mit Transportfahrzeugen der Justiz zum Gericht gebracht. Diese Fahrzeuge pendeln teilweise mehrfach am Tag zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Kriminalgericht. Teilweise ist es recht belastend für manchen Gefangenen um 8.30 Uhr im Gericht einzutreffen und dann vielleicht einige Stunden in den kleinen Vorführzellen im Keller warten zu müssen.

Erheblich zeitaufwändiger ist jedoch der Transport innerhalb von Deutschland. Diese Transporte kommen vor, wenn ein Transfer vom Ergreifungsort zum zuständigen Gericht durchgeführt wird, oder Gefangene zu einem auswärtigen Gutachter transportiert werden. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden Gefangene vom Untersuchungsgefängnis in ein Vollzugsgefängnis verlegt. Während man selbst mit dem Regionalexpress innerhalb eines Tages von Rostock nach München reisen kann, dauert eine solche Reise als Gefangener mehr als zwei Wochen.

Nein, es werden keine Pferdewagen eingesetzt, anders als bei den ersten regulären Gefangenentransporten in Preußen vor rund 150 Jahren. In Deutschland fahren heute moderne, speziell umgebaute Reisebusse. Aus Kostengründen verbunden mit Effizienzerwägungen gibt es zwischen weit entfernt liegenden Justizvollzugsanstalten keinen direkten Verkehr. Die Busse verkehren in einem festen Linienverkehr zwischen einzelnen Haftanstalten, wozu es sogar Kursbücher gibt. Ein Gefangener aus Rostock auf dem Weg nach München wird auf seiner Reise viele Haftanstalten kennen lernen, wo er übernachtet, um einen Tag oder mehrere Tage später die nächste Etappe anzutreten.

Ein Vergleich mit dem Ponyexpress ist absolut unzulässig, da dieser erheblich schneller war und für mehr als 3.000 Kilometer rund 7 Tage benötigte. In dieser Zeit würde ein Gefangener zwischen Rostock und München bei 660 Kilometer Luftlinie noch nicht die Hälfte seiner Reisestrecke erreicht haben.


Samstag 16. Juni 2012


Mehr Anstaltsgeistliche

Auch Rechtsanwälte und Justizvollzugsbeamte berichten über das Gefühl der Beklommenheit, wenn sich hinter ihnen die Tore schließen.  Wer der Ansicht ist eine Haftstrafe auf einer Backe abzusitzen, belügt sich oder seine Zuhörer.

JVA Tegel - Haupteingang, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Sexualdelikte - Verteidigung, Nebenklage, Amtsgericht, Landgericht, Schwurgericht, Berufung,, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

JVA Tegel, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

In einer solchen Situation wächst dann das Bedürfnis nach Beistand oder einem vertrauensvollen Gespräch. Für Untersuchungsgefangene ist die Lage besonders schwierig, da sie wegen der Umstellung besonders verzweifelt sind. Sich mit Mitgefangenen zu unterhalten, kann gefährlich sein, wenn diese jedes Wort für einen Strafnachlass in eigener Sache an die Strafverfolgungsbehörden verkaufen. Die anstaltseigenen Sozialarbeiter sind ebenso verpflichtet und haben meist auch nur wenig Zeit. Der Verteidiger ist für einen Untersuchungsgefangenen nicht ständig dar. Als Verteidiger erkennt man manchmal die Anzeichen einer depressiven Stimmung beim Mandanten, ebenso kennt man aber auch die üblichen Vorgehensweisen der JVA. Zwei Mal in der Stunde wird in der Nacht das Licht in der Zelle angeschaltet und überprüft ob der Gefangene noch lebt. Dies einige Tage durchgemacht und auch ein vorher geistig gesunder Gefangener wird völlig übernächtigt Selbstmordgedanken entwickeln.

Ich spreche mit den Mandanten oft über einen Besuch durch die Anstaltsgeistlichen und telefoniere nachher mit diesen und bitte um einen kurzfristigen Besuch bei meinen Mandanten. Bisher funktionierte dies immer, auch wenn die engagierten Geistlichen immer am Rand der Überarbeitung stehen. Die vielen Besuchswünsche zu koordinieren und abzuarbeiten, ist eine überirdische Anstrengung, die meinen vollen Respekt verdient.

Manchmal kam mir im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in den Kirchen ein Gedanke, wie die überlasteten Anstaltsgeistlichen Verstärkung bekommen könnten. Mehrfach berichteten Bischöfe in den Medien, wie schwer es sei für die beschuldigten Priester eine Arbeitsstelle ohne Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu finden. Ich möchte meinen Vorschlag keinesfalls als Bestrafung verstanden wissen, die Arbeit der Geistlichen in den Justizvollzugsanstalten ist dafür zu wichtig. Priester retten durch ihre Arbeit in den Justizvollzugsanstalten nicht nur Seelen, sondern auch Leben.


Mittwoch 1. Februar 2012


Frostige Rechtsberatung am 01.02.2012 in der JVA Moabit

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger hat in den Berliner Strafanstalten ein System zur Rechtsberatung von Gefangenen ohne anwaltlichen Beistand etabliert. Am 01.Februar 2012 übernahm ich selbst die Aufgabe des beratenden Anwaltes. Anders als bei den normalen Anwaltsgesprächen auf der Anwaltsstation fand die Beratung in einem leeren Büroraum auf der Station E 4 statt. Frostig war die Beratung weniger wegen der Themen als dem undichten Fenster und dem nicht regelbaren und völlig unterdimensionierten, einzelnen Heizkörper.
Wenn man die alte Gebäudestruktur der JVA Moabit berücksichtigt und den Trend der Berliner Verwaltung zur Energieeinsparung bedenkt, war es nicht verwunderlich, dass ich mir schon nach weniger als einer Stunde meine Winterjacke anzog.