Dienstag 15. Oktober 2013



Verhaltensratschläge zur Festnahme

1. Schweigen Sie!

Die Polizei ist nicht Ihr Freund und Helfer. Oft wird versucht Ihnen zu erklären, dass bei einer Aussage auf U-Haft verzichtet werden kann. In der Regel werden durch eine Aussage aber erst die U-Haft und eine spätere Verurteilung ermöglicht. Die Polizei kann Ihnen auch keine Zusagen machen. Ohne Akteneinsicht und Kenntnis der Beweislage besteht die Gefahr, dass Ihre Aussage der einzige, aber völlig ausreichende Beweis für eine Verurteilung wird. Ich habe oft erlebt, dass unverteidigte Angeklagte ausgesagt haben, und verzweifelt aber erfolglos versucht haben, ihre Geständnisse zu widerrufen. Aussagen können Sie in jedem Abschnitt des Verfahrens, auch noch in der Gerichtsverhandlung, dann aber informiert über die Beweislage nach Akte und gut beraten durch Ihren Strafverteidiger.

Ratschläge zur Festnahme und Untersuchungshaft, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

Ratschläge zur Festnahme und Untersuchungshaft

2.  Informieren Sie einen Strafverteidiger!

Sie haben das Recht jederzeit einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Ihr Anwalt ist der Einzige im Verfahren, der auf Ihrer Seite steht. Ihr Anwalt hat das notwendige Wissen, um Sie im Rahmen der U-Haft zu unterstützen und vor allem um Ihnen im Verfahren beizustehen. Der Strafverteidiger wird zuerst den Bestand des Haftbefehls prüfen und dann eine Haftprüfungsantrag stellen oder eine Haftbeschwerde einlegen. Ein Haftprüfungsantrag wird vom Strafverteidiger oft zur Informationsgewinnung genutzt, wenn eigentlich keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Sofern Ihnen bekannt ist, dass eine Verhaftung drohen könnte, sollten Sie eine Tasche mit Kleidung und Waschutensilien, etc. bereitstellen. Auch empfiehlt es sich, wenn Sie Verwandte oder Personen Ihres Vertrauens informieren und klären, was im Falle Ihrer Abwesenheit an Persönlichem zu regeln ist. Das einfachste und unwesentlichste ist dabei noch das Gießen der Blumen. Wenn Sie nicht selbst Ihren Rechtsanwalt informieren können, und ein Freund während der Festnahme bei Ihnen ist, sollten Sie ihn bitten, Ihren Rechtsanwalt zu informieren.

Meine Mandanten erhalten von mir immer noch einige zusätzliche Visitenkarten für Verwandte und Freunde, um meine Benachrichtigung im Falle der Festnahme sicherzustellen.

Mich können Sie bei einer Festnahme in Berlin auf der Mobilfunknummer 0175-618 90 68 rund um die Uhr erreichen. Wenn ich mich nicht direkt melde, sprechen Sie Ihren Namen, Ihren Aufenthaltsort, die Telefonnummer der Polizei, bzw. des Gerichts, die Zeit des Anrufes und möglichst auch ein Aktenzeichen auf die Mailbox und ich werde so bald wie möglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Untersuchungshaft, U-Haft, Festnahme, Strafverteidiger, Berlin

Eingang Justizvollzugsanstalt Moabit, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner