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Samstag 1. September 2012


Beratungshilfe im Strafrecht

Für mittellose Personen  gibt es auch im Strafrecht die Möglichkeit sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dies geschieht auf Grundlage der Beratungshilfe.

Wegen des nicht honorierten hohen zeitlichen Aufwandes und politisch gewollt pingeligen Gerichten lehnen die meisten Anwälte eine Beantragung von Beratungshilfe ab und beraten nur, wenn ein Beratungshilfeschein vom Gericht mitgebracht wird. Dafür muss der zukünftige Mandant mit Einkommensbelegen wie zum Beispiel dem Hartz-IV-Bescheid; dann dem Mietvertrag und den Kontoauszügen der letzten 3 Monate zu seinem lokal zuständigen Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein beantragen. Auch wenn am zentralen Berliner Kriminalgericht, dem Amtsgericht Tiergarten eine Tat angeklagt ist, so ist für den Beratungshilfeschein das lokale Amtsgericht zuständig. Die meisten Amtsgerichte bestehen dann auch noch auf einen Nachweis des Beratungsbedarfs wie einem  Schreiben von der Justiz oder der Polizei, zum Beispiel eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Anklage.

Mit Beratungshilfeschein und 15 Euro kann man dann zum Anwalt gehen und um eine Beratung bitten, zu welcher Rechtsanwälte auch verpflichtet sind. Im Strafrecht gibt es eine Einschränkung zum Zivilrecht, da hier keine Tätigkeit durch die Beratungshilfe bezahlt wird, sondern ausschließlich die Beratung. Das Abfassen eines Einspruchsschreibens oder eine Schutzschrift werden also durch die Beratungshilfe nicht bezahlt.

Da als Beratungshilfe nur 35,00 € zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt werden, sind für die meisten Kanzleien Beratungshilfemandate Verlustgeschäfte, da die Bürokosten schon höher sind. Mehr als einen einstelligen Stundenlohn wird kein Strafverteidiger auch bei einer sehr niedrigen Kostenstruktur mit einem Beratungshilfemandat verdienen können.

Da wo die Politik versagt, leistet die Anwaltschaft mit ihrer Opferbereitschaft Nothilfe am erkrankten Rechtsstaat. Deshalb sind auch Mandanten mit einem Beratungshilfeschein in meiner Kanzlei willkommen und ich bemühe mich um die bestmögliche Beratung für Sie im Rahmen der Beratungshilfe.


Montag 16. Juli 2012


Wann ist Jugendstrafrecht anzuwenden?

Jugendstrafrecht ist im Prinzip auf Jugendliche anzuwenden und Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit vierzehn aber noch nicht achtzehn ist, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Eine Einschränkung macht § 3 JGG, der auch noch die Verantwortlichkeit des Jugendlichen fordert, er muss zur Tatzeit nach seiner Entwicklung reif genug gewesen sein das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nach dieser Erkenntnis zu handeln.

Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife noch nicht strafrechtlich verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen wie ein Familien- oder Vormundschaftsrichter, anordnen.

Auf Heranwachsende, wer also achtzehn aber noch nicht 21 Jahre alt ist, wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn der Richter zum Schluss kommt, dass der Heranwachsende nach seiner Entwicklung zur Tatzeit noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich bei der Tat um Jugendverfehlung handelte, § 105 Abs. 1 JGG.

Als Strafverteidiger von Jugendlichen und Heranwachsenden muss man sich dieser Eingangstore zum Jugendstrafrecht bewusst sein. Bei Heranwachsenden ist es vielfach sinnvoll auf eine Bestrafung nach Jugendstrafrecht zu dringen, weil diese für den Mandanten günstiger ist. In manchen Fällen fährt der Mandant aber mit einer Anwendung des allgemeinen Strafrechts besser, dies ist von Fall zu Fall abzuwägen.


Sonntag 15. Juli 2012


E. Schnäppchenangebote, die Suche nach dem günstigsten Preis, der Promianwalt

Für den einzelnen Rechtssuchenden ist es schwer den richtigen Verteidiger zu finden.

Empfehlungen von Freunden und Bekannten sind in der Regel nützlich, sofern sie einen spezialisierten Strafverteidiger empfehlen können und nicht nur den Anwalt, der „auch schon gegen den Vermieter erfolgreich war“.

Der wohl wichtigste Ratschlag ist, sich einen Anwalt zu suchen, der sich im Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Strafrecht befasst. Mancher Anwalt mag im Mietrecht oder im Familienrecht ein Spezialist sein, dies macht ihn aber nicht automatisch auch zu einem guten Strafverteidiger.

Der aus Film, Funk und Zeitungen bekannte Anwalt ist ein mehrschneidiges Schwert. Manch ein Anwalt ist durch einen Fall berühmt geworden und zehrt trotz schwacher Leistungen und beginnender Demenz auch noch Jahrzehnte später von dem frühen Ruhm. Es gibt auch den guten prominenten Anwalt, der wegen dauerhafter Überlastung die meisten seiner Fälle durch Referendare und frische Universitätsabsolventen bearbeiten und auch vor Gericht vertreten lässt. Anstelle des erwarteten erfahrenen Dr. X trifft der überraschte Mandant vor dem Gerichtssaal dann auf jungen Assessor Y. In diesen Fällen hat der Mandant wenigstens das Honorar auf Basis von Dr. X bezahlt, wenn er auch nur eine Leistung aus der Basis von Assessor Y erhalten hat. Ein weiteres Problem des prominenten Anwaltes ist die Jury, die in der Regel aus rechtsunkundigen Journalisten besteht. In Gesprächen unter Strafverteidigern kommen meist andere Listen zustande.

Neben den Empfehlungen sollte man versuchen auch andere Informationsquellen, wie vielleicht eine Internetseite, heranzuziehen.

„Erstberatung umsonst, nur 50,00 € oder bei Erstberatung erhalten Sie 5,00 €“, sind Werbebotschaften, die einige Kanzleien heute aussenden. Diese Botschaften sind Hasenfallen, in welche das Opfer gelockt wird, um ihm dann das Fell über die Ohren zu ziehen. Wenn die Erstberatung länger als einige Minuten dauert, wird dem „Opfer“ mitgeteilt, dass für richtigen Rat natürlich ein Mandat erteilt werden müsse oder zumindest ein üppiges Beratungshonorar gezahlt. Da das Opfer sich schon im anwaltlichen Büro, bzw. der Falle befindet, wird das Opfer schon aus Trägheit auf die Forderung eingehen. Ganz klar ist bei der Masche der Mandatsgewinnung um jeden Preis, dass das System nicht funktionieren kann, wenn die Kanzlei Mandate aus mangelnder Kompetenz ablehnt oder aus fehlenden Erfolgsaussichten von einer Rechtsverfolgung abrät. Hier wird jedes Mandat bearbeitet, wobei der Mandant danach den Preis nicht nur mit dem vereinbarten Honorar zahlt, sondern mit einer höheren als notwendigen Strafe. Dieses Geschäftsmodell muss zwangsläufig damit Probleme haben, einem Mandanten von einer aussichtslosen Rechtsverfolgung abzuraten. Wichtig festzustellen ist, dass die vermeintlichen Schnäppchenangebote bei der Erstberatung auch unter nur finanzieller Betrachtung beim Endpreis keine Schnäppchen mehr sind.

Das Herunterhandeln ist eine lästige Methode, die einige Rechtssuchende bei Anwälten versuchen. Man erhält dann E-Mails oder Anrufe mit einer völlig unzureichenden Sachverhaltsangabe und meist auch noch gleich mit echten oder unechten Konkurrenzangeboten von anderen Anwälten. Seriöse Kanzleien lassen sich auf solche Unterbietungswettbewerbe nicht ein, auch mit der Befriedigung, dass dieser Rechtssuchende am Ende auf die eine oder andere Weise draufzahlen wird.

Viele seriöse Strafverteidigerkanzleien haben 2 Pauschalhonorare für Erstberatungen in einfachen Fällen. Für die einfache Erstberatung werden 150,00 € + Umsatzsteuer veranschlagt und für eine Rechtsberatung mit Akteneinsicht 250,00 € + Auslagen + Mehrwertsteuer. Ein einfacher Fall liegt dabei vor, wenn die Akte aus nicht wesentlich mehr als 250 Seiten besteht und insbesondere keine vollen Postkisten umfasst. Außerdem sollten die zu klärenden Probleme aus dem Strafgesetzbuch und üblichen Nebengesetzen stammen, aber nicht das Studium von mehreren Tausend Seiten Lektüre zur Abgabenordnung erfordern. Diese beiden Honorarsätze sind fair und überfordern weder den Mandanten noch den Strafverteidiger. Inwieweit die Honorare für die Erstberatung auf die weitere Vergütung angerechnet werden, sollten Mandant und Anwalt klären.

Der wichtigste Rat: Sprechen Sie vor der Mandatierung mit dem Rechtsanwalt über das Honorar; Ihre möglichen finanziellen Einschränkungen, ob eine Pflichtverteidigung in Frage kommt; Zeithonorar oder eine Pauschale. Die Inanspruchnahme von Beratungshilfe muss vor der Beratung geklärt werden, sonst gelten die normalen Gebühren. Zuerst unterschreiben und dann sich über die Gebührenvereinbarung streiten, hat geringe Erfolgsaussichten. Lassen Sie sich vor dem Unterschreiben von Vollmacht und Gebührenvereinbarung erklären, warum der Rechtsanwalt von den gesetzlichen Gebühren abweichen will. Dies kann unter anderem wegen eines großen Arbeitsaufwandes im Mandat begründet sein, sollte aber vom Anwalt auch erklärt werden.


Freitag 29. Juni 2012


Rechtsanwaltsvergütung im Strafrecht

Erklärungen zur Rechtsanwaltsvergütungen beginnen in Zeitungen in der Regel mit dem Satz, „Die Gebühren des Anwalts richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.“

Dies ist für das Strafrecht ebenso grundsätzlich falsch, da es hier regelmäßig keinen Gegenstandswert gibt, wobei es auch hier wieder Ausnahmen gibt.

Im Strafrecht gibt es 4 Vergütungssysteme.

Eine große Bedeutung hatte immer die vereinbarte Pauschalvergütung gehabt und hat sie auch heute noch. Dabei gibt es neben der einen vereinbarten Pauschale für ein Verfahren auch abgestufte Vereinbarungen mit Pauschalen für einzelne Verfahrensabschnitte.

In größeren Verfahren und meist auch in Wirtschaftsstrafsachen werden auch Zeithonorare mit festgelegten Stundensätzen vereinbart. Die Zeithonorare spielen vor allem in umfangreichen Wirtschaftsverfahren auch deshalb eine große Rolle, da zum einen gesetzliche Gebühren den Arbeitsaufwand nicht mehr angemessen vergüten und zum anderen die Kanzleien den Arbeitsaufwand vor der Arbeitsaufnahme nicht einschätzen können, um eine angemessene Pauschale zu vereinbaren. In diesen Fällen stellt das Zeithonorar ein für beide Seiten gerechtes Vergütungssystem dar.

Dem Erfolgshonorar im herkömmlichen Sinne kommt im Strafrecht meines Erachtens keine Bedeutung zu, da sich zum einen Erfolge schwer definieren lassen und zum anderen ein Beschuldigter auch lügen darf und auch gegenüber seinem Verteidiger nicht zur Wahrheit verpflichtet ist. Im Gegensatz zum Zivilverfahren ist daher eine Vorabeinschätzung eines Erfolges viel schlechter möglich. Das strafrechtliche Erfolgshonorar basierte hingegen auf dem Modell, auf Pflichtverteidigergebührenbasis zu arbeiten und bei einem Freispruch die höheren gesetzlichen Gebühren gegenüber der Staatskasse abrechnen zu können.

Am meisten angewendet wird immer noch die Vergütung nach gesetzlichen Gebühren, welche auch die Pflichtverteidigervergütung umfasst. Zur Vergütung nach gesetzlichen Gebühren können Sie auch diesen Artikel lesen, https://straf-kanzlei.de/vergutung-nach-gesetzlichen-gebuhren/ .


Sonntag 17. Juni 2012


Wie wird eine Strafe gebildet?

Diese Frage erfährt auch ein Jurist bestenfalls nach seinem Studium im Referendariat. Es ist nicht einfach und man findet immer wieder Fehler bei Richtern, Staatsanwälten, aber auch Rechtsanwälten.

Zuerst muss der richtige Grundtatbestand gefunden werden. Wenn eine andere Person verletzt wurde, handelt es sich um eine Körperverletzung. Wurde sie nun vorsätzlich oder fahrlässig begangen, ist eine weitere Frage, welche die Strafbarkeit und den Strafrahmen betrifft. Bei einer einfachen vorsätzlichen Körperverletzung sind bis zu fünf Jahre als Strafe möglich.

Wenn die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen wurde, handelt es sich um eine Qualifikation mit einem erhöhten Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Liegt nur ein minder schwerer Fall vor, wäre die Strafe von drei Monaten bis zu 5 Jahren.

Gehen wir jetzt einmal davon aus, dass wir den richtigen Tatbestand gefunden haben, sucht man nach Milderungen. War der Täter nur Gehilfe des Täters ist seine Strafe nach § 27 Abs. 2 StGB zu mildern. War er nun auch noch vermindert schuldfähig, kann ein weiteres Mal gemindert werden. Auch ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich kann nach § 46a StGB zu einer Milderung führen. Das Betäubungsmittelgesetz, das Gesetz über Kronzeugen und andere Spezialgesetze bringen mit ihren Strafbestimmungen in vielen Fällen auch noch spezielle Milderungsgründe mit.

Die Milderung erfolgt nach § 49 StGB, der auch dann die neuen gemilderten Strafrahmen bestimmt.

Im letztendlich gefundenen Rahmen ist dann die Strafe zu bestimmen. Hierfür spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle, angefangen vom Tatvorgehen, den Beweggründen und Zielen des Täters, über Vorstrafen, eine glaubhafte Reue, der Lebensperspektive des Angeklagten bis zu seinem Verhalten nach der Tat oder einer möglichen Wiedergutmachung. Dann sind für und gegen den Täter sprechende Umstände abzuwägen.

Meine Darstellung stellt zwangsläufig nur eine sehr grobe Vereinfachung dar. Ich denke aber, dass sie zeigt, dass ein Verteidiger viele Stellschrauben hat, die es zu finden und geschickt zu bedienen gilt.


Freitag 8. Juni 2012


Strafverteidigung und Jugendgerichtshilfe

Sollen jugendliche Beschuldigte Termine bei der Jugendgerichtshilfe (JGH) wahrnehmen? Diese Frage erhält man als Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren oft gestellt.

Eine einfache Antwort gibt es wie bei vielen juristischen Fragen natürlich nicht.

Es gilt zuerst die Frage zu beantworten, welche Aufgabe hat die Jugendgerichtshilfe. Als besondere Abteilung des Jugendamtes, welches die Aufgabe hat, das Gericht mit einem sozialpädagogisch begründeten Sanktionsvorschlag bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die Jugendgerichtshelfer nehmen dazu an der Hauptverhandlung teil und führen oft auch ein Vorgespräch mit den jungen Beschuldigten. Nach dem Urteil obliegt der JGH die Nachbetreuung, unter anderem überwachen sie dabei die Ausführung von Weisungen und informieren das Gericht.

Obwohl sich einige JGH’s in Deutschland schon in „Jugendhilfe im Strafverfahren“ umbenannt haben, um sich vermeintlich von der Justiz zu distanzieren, stehen sie im Zweifel doch klar im Lager der Justiz. So unterliegen sie keiner Schweigepflicht und fordern aus sozialpädagogischen Gründen oft noch Sanktionen, wenn das Gericht schon einen Freispruch aus Mangel an Beweisen plant.

Man muss sich der Rolle der JGH bewusst sein, bevor man über die Teilnahme an einem Vorgespräch bei der JGH entscheidet. Dann bleiben neben den Varianten „hingehen“ oder „nicht hingehen“, auch Abstufungen möglich.  So empfehle ich in manchen Fällen jungen Mandanten die Jugendgerichtshilfe aufzusuchen, aber von vornherein klar zu erklären, dass die Tatvorwürfe nicht besprochen werden. In anderen Fällen übernimmt der Strafverteidiger auch die Darstellung der persönlichen Verhältnisse und übermittelt diese Daten der JGH. Diese kann auf dieser Grundlage ihrer Arbeit nachkommen und der Mandant kommt nicht in Gefahr zu viel zu erzählen.

Bis auf wenige sehr einfach gelagerte Fälle empfiehlt sich meist die Beratung durch einen Strafverteidiger, und eventuell auch die spätere Beauftragung. In der Regel wird eine Akteneinsicht für den Strafverteidiger notwendig sein, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können.


Dienstag 10. April 2012


Das Gedächtnisprotokoll – wichtig für jeden Zeugen

Sie beobachten eine Prügelei auf einem Marzahner S-Bahnhof, welche mit dem Eintreffen der Polizei endet. Die Beamten nehmen die ersten Aussagen auf und notieren auch die Adressen der anwesenden Beobachter.

Einige Wochen später werden Sie angeschrieben, mit der Bitte zur Zeugenvernehmung zu kommen oder sich auf einem Fragebogen schriftlich zu äußern. Zu diesem Zeitpunkt können Sie sich vielleicht noch an das Kerngeschehen erinnern.

Monate oder auch Jahre später kommt es zur gerichtlichen Hauptverhandlung, wobei man Sie dann als Zeugen hört, zu diesem Zeitpunkt erinnern sie sich an noch weniger. Oft höre ich dann den Satz, „Das habe ich doch alles schon bei der Polizei ausgesagt.“ In diesem Satz kommt Unkenntnis über das deutsche Strafprozessrecht zum Ausdruck. Es gibt die Beweismittel SAUEZ: Sachverständige, Augenschein, Urkunden, Einlassung und Zeugen. In dieser Liste gibt es nicht das Beweismittel Verlesung der polizeilichen Zeugenvernehmung. Es existiert dafür der Grundsatz des tatnächsten Beweismittels und das ist in unserem obigen Beispiel der Zeuge. Eine Zeitlang lasen deutsche Richter einfach das Vernehmungsprotokoll vor und fragten, „Stimmt das so?“, worauf der Zeuge bejahte, „Ja, wenn ich das damals so gesagt habe, wird das schon stimmen.“ Der Bundesgerichtshof sorgte dann für die Anwendung des deutschen Strafprozessrechts in den unteren Instanzen, was es für Zeugen wieder etwas schwerer machte.

In unserem Beispiel stellen wir uns nun eine mögliche Berufung oder Zurückverweisung nach einer erfolgreichen Revision vor. Die Tat liegt Jahre zurück und das Gedächtnis des Zeugen hat zwangsläufig gelitten und vielleicht hat man nun auch noch falsche Erinnerungen, ausgelöst durch die suggerierenden Fragen eines Richters, das Bohren des Staatsanwaltes oder die hartnäckige Befragung durch einen engagierten Verteidiger.

Das Problem ist nun klar, die Lösung wiederum ist einfach. Wenn Sie es für möglich halten, später als Zeuge eines Geschehens für die Justiz in Betracht zu kommen, fertigen Sie so früh wie möglich ein Gedächtnisprotokoll.

Was gehört in ein Gedächtnisprotokoll? Das Datum und die Zeit sind unbedingt notwendige Informationen. Schildern Sie den Ablauf eines Geschehens, beschreiben Sie Personen, skizzieren Sie vielleicht auch den Standort der Personen. In der Regel kann es nicht zu wenige Fakten geben. Das Gericht will vielleicht auch wissen, ob sich ein Zeuge geirrt haben kann. War es vielleicht schon zu dunkel, um einen Täter sicher zu identifizieren? Bei Verkehrsunfällen kann es auch auf die Straßenverhältnisse ankommen. War die Straße nass, weil es gerade geregnet hatte? Oder war ein Sprühfahrzeug kurz zuvor vorbeigefahren?

Was gehört nicht in ein Gedächtnisprotokoll? „Der Idiot fuhr viel zu schnell, das konnte ich an dem laut aufheulenden Motor feststellen.“ Beleidigungen sind immer fehl am Platz und entwerten eine vielleicht sonst wahre Aussage. Auch Wertungen sollte man dem Gericht oder einem Sachverständigen überlassen, wenn man nicht sachverständiger Zeuge ist. So gibt es Untersuchungen, dass Zeugen hochtourige fahrende Fahrzeuge immer als schneller einschätzen, als objektiv schnellere Fahrzeuge, die mit einem höheren Gang fahren.

Schade ich meinen Mandanten, wenn ich für bessere Zeugen sorge? Nein, denn Zeugen, die sich nicht mehr richtig erinnern können und fehlendes oder verlorenes Wissen durch eigene Überlegungen ersetzen, sind viel gefährlicher für jeden Beschuldigten. Nicht umsonst gilt in der Justiz der Zeuge als unzuverlässigstes Beweismittel. Das zeitnah zum Geschehen gefertigte Gedächtnisprotokoll macht den Zeugen um einiges zuverlässiger.

Wie wird das Gedächtnisprotokoll verwendet? Vor und in der Vernehmung können Sie sich mit dem Gedächtnisprotokoll das Geschehen wieder in Erinnerung rufen und auch ein Blick in das Gedächtnisprotokoll während der Gerichtsverhandlung ist zulässig.


Donnerstag 16. Februar 2012


Aktualität von Telefonverzeichnissen in Berliner Behörden

Lange Wartezeiten ist man bei der zentralen Telefonvermittlung der Berliner Behörden gewohnt, oft auch den aufgezeichneten Spruch „Rufen Sie bitte zu einer anderen Zeit an.“ Besonders ärgerlich ist aber die fehlende Aktualität. Bei der Jugendgerichtshilfe Marzahn-Hellersdorf war über mehrere Jahre ein ausgeschiedener Mitarbeiter eingetragen, dafür fehlten die Nachfolger. Für den Anrufer und wie auch für die Behördenmitarbeiter ist es zeitraubend, wenn man sie als direkte Vermittlung benutzen muss. Offensichtlich fehlt es in vielen Behörden aber am Einsehen, dass man nicht nur die internen Telefonverzeichnisse aktuell halten sollte, sondern auch die zentrale Vermittlung von Stellenänderungen informieren sollte.


Mittwoch 1. Februar 2012


Frostige Rechtsberatung am 01.02.2012 in der JVA Moabit

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger hat in den Berliner Strafanstalten ein System zur Rechtsberatung von Gefangenen ohne anwaltlichen Beistand etabliert. Am 01.Februar 2012 übernahm ich selbst die Aufgabe des beratenden Anwaltes. Anders als bei den normalen Anwaltsgesprächen auf der Anwaltsstation fand die Beratung in einem leeren Büroraum auf der Station E 4 statt. Frostig war die Beratung weniger wegen der Themen als dem undichten Fenster und dem nicht regelbaren und völlig unterdimensionierten, einzelnen Heizkörper.
Wenn man die alte Gebäudestruktur der JVA Moabit berücksichtigt und den Trend der Berliner Verwaltung zur Energieeinsparung bedenkt, war es nicht verwunderlich, dass ich mir schon nach weniger als einer Stunde meine Winterjacke anzog.


Freitag 1. Juli 2011


Rechtsberatung durch den Berliner Anwaltsverein (BAV) im Jugendclub Betonia

Der Berliner Anwaltsverein hat nach der ersten Rechtsberatungsstelle für Jugendliche aus armen Familien im Wedding nun auch in Marzahn-Hellersdorf eine zweite Beratungsstelle eröffnet. Im Jugendclub Betonia findet immer mittwochs in der Zeit von 15.00-18.00 Uhr eine kostenlose Jugendberatung durch Anwälte statt. Vorgesehen ist die rechtliche Beratung zum Strafrecht, ALG II, zu Internetverträgen, zum Familienrecht u.a.

Unter der zentralen Telefonnummer der anwaltlichen Jugendberatung 030-460 67 584 kann die notwendige Anmeldung erfolgen.

„Jugendliche wissen oft viel zu wenig über ihre Rechte. Genau hier setzt die Jugendberatungsstelle an. Wir wollen den jungen Menschen helfen ihre Rechte zu erkennen und zu wahren“, sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins und Initiator der Jugendberatung.

Am 29. Juni 2011 stellte ich mich für die Beratung zur Verfügung. Genügend Erfahrung brachte ich schon meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die Vereinigung Berliner Strafverteidiger mit, für die ich in der Beratung in Haftanstalten und im Berliner System des Anwaltsnotrufs tätig war. Gern brachte ich meine Erfahrung als Verteidiger im Jugendstrafrecht ein.

Ich teile die von der damaligen Justizsenatorin geäußerte Hoffnung, dass sich die anwaltliche Beratung in den Räumlichkeiten von Betonia etablieren wird und will durch weiteres eigenes Engagement dazu beitragen. Gerade für Marzahn-Nord und Problemviertel in Hellersdorf ist dies ein Angebot zur richtigen Zeit.


Samstag 1. Januar 2011


Fortbildungen im Strafrecht 2010

Am 21.04.2010 besuchte ich die Veranstaltung „Noch jugendlich oder schon erwachsen?“ der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ). Über 2 Tage fanden im Mai an der Humboldt-Universität die  1. Berliner Gefangenentage – Strafvollstreckung und Strafvollzug statt. Die Veranstaltung war vom Arbeitskreis Strafvollzug in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger organisiert worden und widmete sich der Strafvollstreckung, dem Strafvollzug und der Sicherungsverwahrung.

Mit dem gleichen Schwerpunkt besuchte ich am 20.Oktober eine Fortbildung zum Berliner Jugendstrafvollzug und nahm am 25.Oktober an einer weiteren Veranstaltung zur Sicherungsverwahrung teil. Diese Veranstaltung bildete dann den Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.

Auf Nachfragen von interessierten Lesern erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bei jedem Anwalt natürlich die Lektüre von Fachzeitschriften, aber auch Tagespresse kommt. Den Besuch von rechtspolitischen Veranstaltungen führe ich nicht bei der Fortbildung auf, auch wenn es sicherlich Überschneidungen gibt.

Mehr dem Erfahrungsaustausch und weniger dem Getränkekonsum dient der Stammtisch mit mehreren Berliner Strafverteidigerkollegen. Das Berliner Kriminalgericht ist das größte in Deutschland, was leider den Effekt hat, dass man nicht jeden Richter so gut kennt, wie an kleineren Gerichten. Man kann aber fast immer sicher sein, dass die Kollegen den jeweiligen Richter kennen und einschätzen können.

Strafverteidiger Marzahn-Hellersdorf

Alt-Marzahn

Alt-Hellersdorf

Biesdorf

Biesdorf-Nord

Biesdorf-Süd

Dorf Hellersdorf

Dorf Marzahn

Hellersdorf

Hellersdorf-Mitte

Hellersdorf-Nord

Hellersdorf-Süd

Kaulsdorf

Kaulsdorf-Nord

Kaulsdorf-Süd

Mahlsdorf

Mahlsdorf-Nord

Mahlsdorf-Süd

Marzahn

Marzahn-Mitte

Marzahn-Nord

Marzahn-Süd

Springpfuhl

 

Strafverteidiger Lichtenberg

Alt-Friedrichsfelde

Alt-Hohenschönhausen

 Falkenberg

 Fennpfuhl

 Friedrichsfelde

Friedrichsfelde-Ost

Gut Hohenschönhausen

Hohenschönhausen (Großsiedlung)

 Karlshorst

 Lichtenberg

 Malchow

 Neu-Hohenschönhausen

 Rummelsburg

Victoria-Stadt

 Wartenberg

Weitlingkiez

 

Strafverteidiger Pankow

Alt-Karow

Arkenberge

Blankenburg

Blankenfelde

Buch

Französisch Buchholz

Heinersdorf

Karow

Malchow

Niederschönhausen

Nordend

Pankow

Prenzlauer Berg

Rosenthal

Schönholz

Weißensee

Wilhelmsruh

 

Strafverteidiger Mitte

Afrikanisches Kiez

Alt-Moabit

Brunnenviertel

Gesundbrunnen

Hansaviertel

Leopoldkiez

Mitte

Moabit

Spreebogen

Sprengelkiez

Tiergarten

Wedding

 

Strafverteidiger Friedrichshain-Kreuzberg

Boxhagen

Boxhagen-Rummelsburg

Friedrichshain

Friedrichstadt

Kreuzberg

Kreuzberg 61

Oberbaum-City

Östliches Kreuzberg

SO 61

Stralau

Westliches Kreuzberg

 

Strafverteidiger Charlottenburg-Wilmersdorf

Charlottenburg

Charlottenburg-Nord

Großsiedlung Siemensstadt

Grunewald

Halensee

Jungfernheide

Kalowswerder

Klausenerplatz

Neu-Westend

Paul-Hertz-Siedlung

Pichelsberg

Plötzensee

Rheingauviertel

Ruhleben

Schmargendorf

Siedlung Eichkamp

Siedlung Heerstraße

Villenkolonie Westend

Westend

Wilmersdorf

Witzleben

 

Strafverteidiger Neukölln

Britz

Buckow

Gropiusstadt

Hufeisensiedlung

Neukölln

Reuterkiez

Rixdorf

Rudow

 

Strafverteidiger Reinickendorf

Alt-Reinickendorf

Alt-Tegel

Borsigwalde

Cité Foch

Cité Guynemer

Frohnau

Glienicke

Heiligensee

Hermsdorf

Invalidensiedlung

Jörsfelde

Konradshöhe

Lübars

Märkisches Viertel

Reinickendorf

Schulzendorf

Schwarzwald-Siedlung

Tegel

Tegelort

Waidmannslust

Weiße Stadt

Wittenau

 

Strafverteidiger Spandau

Albrechtshof

Alt-Gatow

Alt-Kladow

Altstadt Spandau

Charlottenburger Chaussee

Dorf Staaken

Falkenhagener Feld

Gartenfeld

Gartenfelder Straße

Gartenstadt Staaken

Gartenstadt Waldsiedlung Hakenfelde

Gatow

Großsiedlung Siemensstadt

Hakenfelde

Haselhorst

Hohengatow

Johannesstift

Kladow

Klosterfelde

Kolk Spandau

Landstadt Gatow

Neu-Staaken

Neustadt Spandau

Oranienburger Vorstadt

Pichelsdorf

Quartier Pulvermühle

Rathaus Spandau

Schuckertdamm

Siedlung Habichtswald

Siedlung Hahneberg

Siedlung Heimat

Siedlung Neu-Jerusalem

Siedlung Rohrdamm-West

Siemensstadt

Siemens-Siedlung am Rohrdamm

Siemenswerke

Spandau

Staaken

Stresow

Wasserstadt Spandau

Weinmeisterhöhe

Werderstraße

Wilhelmstadt

Zitadelle Spandau

 

Strafverteidiger Steglitz-Zehlendorf

Am Sandwerder

Dahlem

Düppel

Heckeshorn

Kohlhasenbrück

Lankwitz

Lichterfelde

Lichterfelde-Ost

Lichterfelde-Süd

Lichterfelde-West

Nikolassee

Onkel Toms Hütte

Schlachtensee

Schönow

Schwanenwerder

Steglitz

Steinstücken

Stolpe

Südende

Wannsee

Zehlendorf

 

Strafverteidiger Tempelhof-Schöneberg

Alt-Mariendorf

Bayerisches Viertel

Ceciliengärten

Friedenau

Kielgan-Viertel

Lichtenrade

Mariendorf

Marienfelde

Neu-Tempelhof

Rote Insel

Schöneberg

Siedlung Lindenhof

Tempelhof

Tempelhofer Feld

Winterfeldtplatz

 

Umland

Bernau

Birkenstein

Glienicke

Großziethen

Hönow

Hoppegarten

Neuenhagen

Potsdam

Schönefeld

Strausberg

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