Samstag 15. September 2012



Neuregelungen im Jugendstrafrecht ab 01.09.2012

Jugendrichter haben ab dem 01.09.2012 weitere Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Das Höchstmaß der möglichen Jugendstrafe bei Mord wurde bei Heranwachsenden (18-21) von 10 auf 15 Jahre heraufgesetzt. Das Jugendgericht muss dabei als zusätzliche Voraussetzung die besondere Schwere der Schuld feststellen.

Damit hat sich der Bundestag über die massiven Einwände von Kriminologen, Anwaltsverbänden, aber auch der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe hinweggesetzt. Andererseits betrifft die Änderung auch nur eine minimale Gruppe von Personen, die auch zuvor schon unter Anwendung von Erwachsenenstrafrecht mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe hätten bestraft werden können.

Ab März 2013 kann nun auch der seit Jahren umstrittene Warnschussarrest durch die Jugendgerichte verhängt werden. Dabei können Richter bis zu 4 Wochen Jugendarrest neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängen. Als Grund für die Einführung des Warnschussarrestes wurde angesehen, dass Jugendtäter Bewährungsstrafen oft als faktischen Freispruch empfinden. Als Praktiker kann man dies nicht immer bestreiten. Bei einer Verhandlung gegen mehrere Jugendliche und Heranwachsende erhielt ein Täter einen Freizeitarrest von einem Wochenende, während die anderen mit Bewährungsstrafen von über einem Jahr bedacht wurden.  In diesem Fall kam es zur eigenartigen Situation, dass sich nur hinter dem Täter mit der geringsten Beteiligung die Tore schlossen, während die anderen mitleidig auf ihn herunterblickten. Für die beteiligten Juristen war klar, dass bei einem Bewährungswiderruf sich hinter den anderen für eine mehr als hundertfach längere Zeit die Tore einer Jugendstrafanstalt schließen würden. Diese Erkenntnis war leider nicht allen Jugendlichen zu vermitteln und so kam es bei einigen Mandanten von Kollegen zum Bewährungswiderruf. Ich kann den Warnschussarrest nicht von vornherein verurteilen, es wird darauf ankommen, in welcher Weise die Jugendrichter ihn anwenden werden. Es wäre sicherlich falsch ihn bei jeder Bewährungsstrafe einfach draufzusatteln.