Sonntag 1. September 2013



Die Frage ist schon die halbe Antwort – ein gefährlicher Vernehmungspsychologe

Seit den katastrophalen Falschbeschuldigungen in den Prozessen von Worms und Saarbrücken sollte die Justiz die Anforderungen an Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen kennen und kritisch Beeinflussungen der Zeugen von außen überprüfen.

In Berlin war ich Verteidiger in einem Verfahren, bei dem es schien, als ob die Polizei mit ihrer Vernehmungstaktik noch in den späten 70igern stehen geblieben wäre. Zu Anfang einer Vernehmung soll man den Zeugen Raum zu freiem Reden geben, um suggestiven Einfluss soweit wie möglich auszuschließen. Diese Regel, die jeder Richter und jeder Staatsanwalt kennt, war den vernehmungspsychologisch geschulten Beamten offensichtlich fremd.

Auf offene Fragen wurde fast durchgehend verzichtet und die meisten Fragen waren gefüllt mit Inhalten und vermeintlichen Vorwissen. Hier hätte jeder unbeteiligte Dritte gewusst, welche Antworten man von den Zeugen erwartete und sie auch entsprechend gegeben.

Völlig unbegreiflich war mir, dass die Beamten zu keiner Zeit nach den vom BGH und der Aussagepsychologie aufgezeigten Fehlerquellen fragten. Hier hätten sich Fragen angeboten, wie oft schon vor der polizeilichen Aussage mit den Zeugen über die Sachverhalte gesprochen wurde, wie viele Psychologen schon mit ihnen gearbeitet hatten. Vielleicht war es mir aber doch begreiflich, nur dann wäre das Bild der vernehmenden Beamten noch negativer.

Wenn eine Antwort den Vernehmern nicht passte, wurde solange nachgefragt und gestikuliert, bis die Antwort in das Konzept passte.

Die richterliche Videovernehmung war dann ein völliger Bruch, da die Ermittlungsrichterin streng nach Strafprozessordnung und den neuesten Erkenntnissen der Aussagepsychologie vorging. Die Fragen waren offen und auf Suggestionen wurden verzichtet. Im Gegensatz zur Polizei wurden Hintergründe der Anzeige erfragt und die Antworten hierauf waren aufschlussreich. Außer berechtigten Zweifeln blieb nach dieser Vernehmung nichts mehr übrig.

Im Rahmen eines Privatgutachtens meldete sich dann ein Vernehmungspsychologe und war der Ansicht die gute Vernehmungsführung der Ermittlungsrichterin kritisieren zu müssen. Seine Kritikpunkte, dass man doch hätte spielerisch Handlungen demonstrieren können, stammten meiner Ansicht aus der Zeit vor Worms, als die Kindesmissbrauchsaufklärer noch mit Penispuppen Kinder traktierten. Das Wort Nullhypothese kam in seinem Privatgutachten nicht vor, eher bekam ich den Eindruck, dass er der Ansicht war, jeden unabhängig von der objektiven Wahrheit zu einer belastenden Aussage bekommen zu können.

Das Vorgehen der Berliner Polizei wurde mir erklärlich, als der Vernehmungspsychologe bekannt gab, dass er auch Berliner Polizisten ausgebildet habe.

Diese Fortbildungspraxis der Berliner Polizei war für mich unbegreiflich, da die Polizei hier in Berlin auf eines der weltführenden Zentren zur Aussagepsychologie zurückgreifen kann, mit einem vom Bundesgerichtshof respektierten Spitzenwissenschaftler und als Kapazität anerkannten Gutachter, Professor Steller.