Freitag 15. Februar 2013



Ablauf einer Verhandlung vor dem Strafgericht

Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf zur Sache. Dabei werden alle Beteiligten aufgefordert in den Gerichtssaal zu kommen. Auch die Zuhörer dürfen jetzt Platz nehmen. Das Gericht stellt nun die Anwesenheit des Angeklagten und etwaiger Zeugen fest. Anschließend werden die Zeugen zur Wahrheitspflicht belehrt und dann bis zu ihrer Vernehmung wieder aus dem Saal geschickt.

Das Gericht stellt nun die Personalien des Angeklagten fest. Ob der Angeklagte auch zu seinem Einkommen Angaben machen will, ist ihm dabei überlassen. Manche Richter verbinden die Personalien auch mit einer Befragung zur Person, während andere Richter die Fragen zur Person und den persönlichen Verhältnissen erst stellen, wenn sie die Fragen zur Tat abgeschlossen haben.

Nun verliest der Staatsanwalt, bzw. der Amtsanwalt die Anklage. Der Angeklagte darf nun Stellung nehmen und wird damit zur Sache vernommen. Der Angeklagte kann auch eine Aussage verweigern, und darf sogar lügen, solange er damit nicht andere falsch belastet.

Die Einlassung des Angeklagten ist ein Beweismittel in der Beweisaufnahme, andere sind Zeugenaussagen, Sachverständige, Urkunden und in Inaugenscheinnahme. Zeugen dürfen bei ihrer Frage erst allgemein Stellung nehmen, bevor dann Richter, Staatsanwalt, Nebenkläger, Verteidiger und der Angeklagte sie befragen.

Sobald die Beweisaufnahme beendet wurde, halten Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger ihre Plädoyers, bewerten das Ergebnis der Beweisaufnahme aus ihrer Sicht und stellen dann die Anträge auf Bestrafung oder Freispruch des Angeklagten.

Der Angeklagte selbst hat das letzte Wort. Er kann sich umfassend äußern, darf auch schweigen oder sich den Worten seines Verteidigers anschließen.

Das Gericht zieht sich dann zur Urteilsfindung in das Beratungszimmer zurück. Wenn das Gericht in den Sitzungssaal zurückkehrt, wird das Urteil durch das Gericht verkündet und begründet, bevor die Rechtsmittelbelehrung erfolgt.

Diese Darstellung ist eine Vereinfachung und berücksichtigt unter anderem keine Rechtsmittelverfahren, Einspruchsverhandlungen oder Jugendgerichtsverfahren, sowie Stuhlurteile.

Ich empfehle auch bei vermeintlich kleinen Delikten zumindest eine anwaltliche Beratung, um vermeidbare Fehler in der Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Leider stellen die Gerichtsshows im Fernsehen meist ein unrealistisches Bild dar.

Kriminalgericht Berlin-Moabit Eingang Turmstraße 91