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Mittwoch 1. Oktober 2014


Flucht oder „Am Ende gewinnt immer die Justiz“

Der britische Postzugräuber Ronald Biggs war 35 Jahre auf der Flucht gewesen, bevor er freiwillig in sein Heimatland zurückkehrte. Diese Fluchtdauer ist in der jüngeren Justizgeschichte in der westlichen Welt und für eine Person ohne Verbindung zum organisierten Verbrechen ohne Frage selten.
Dem Flüchtigen in Deutschland fehlt es an der Regel an Unterstützern, Geld, einer Perspektive oder auch nur einem Plan. In der Regel werden Gerichtstermine versäumt, weil man den Kopf in den Sand steckt, keine Kalender führt oder verschläft. Oft ist es auch eine Kurzschlussreaktion sich der Justiz zu entziehen.
Bei Jugendlichen ordnet der Jugendrichter meist zuerst nur eine polizeiliche Vorführung an. Dabei holt dann die Polizei am frühen Morgen vor dem Termin oder auch am Abend zuvor den Säumigen aus seiner Wohnung ab. Nach einigen Stunden im Polizeigewahrsam erfolgt dann die Vorführung zum Gericht. Nur wenn dies nicht funktioniert, wird wie bei Erwachsenen der rote Zettel ausgefüllt, der Haftbefehl. Beim Versäumen eines Termins halte ich es immer noch für das Mittel der Wahl sich mit dem Anwalt beim zuständigen Richter selbst zu stellen. Meist gelingt es dem Verteidiger dann noch zumindest den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug setzen zu lassen.
Bei jungen Mandanten war ich immer überrascht, wie schnell doch die Flucht endete. Es waren Routinekontrollen auf der Straße oder Razzien zum Jugendschutz in Diskotheken, wo Personalien überprüft wurden und dann die Handschellen klickten. Mal 3-4 Tage und maximal 2 Wochen dauerten hier die Fluchten.
Ein Fall war besonders juristisch interessant. Nach einer niedrigen Freiheitsstrafe hatte der Verurteilte die Bewährungsauflagen gebrochen und war nach der Ladung zum Haftantritt abgetaucht. Bei der niedrigen Strafe wäre die Vollstreckung nach 5 Jahren verjährt gewesen, aber nach 4 Jahren und 7 Monaten klickten die Handschellen.
Bei längerer Fluchtdauer und schwereren Straftaten wird in der Regel auch die Zielfahndung in Bewegung gesetzt. Dies sind dann auf die Verfolgung von Flüchtigen spezialisierte Polizisten. Hier werden Kontakte des Flüchtigen ergründet, Familienmitglieder befragt oder auch überwacht und Bewegungsprofile erstellt. Letztendlich ist die Zielfahndung fast immer erfolgreich.
Die Flucht ins Ausland ist nur selten eine Lösung, da kaum ein Staat Gewaltverbrecher gerne aufnimmt. Da braucht es dann für eine schnelle Abschiebung ins Heimatland keinen Auslieferungsvertrag. Bei Steuervergehen und Wirtschaftsstraftaten sind die Fluchtchancen schon erheblich besser. Innerhalb der Europäischen Union gibt es noch den Europäischen Haftbefehl, während sich ein Flüchtiger vor einer Flucht in andere Länder fragen sollte, ob er sich dies wirklich antun will. Korrupte Polizisten gibt es außerhalb der EU doch erheblich häufiger und ein Flüchtiger mit Geld ist ein gutes Ziel für einen Nebenerwerb. Er wird solange gemolken, bis sein Geld erschöpft ist und dann im besten Fall für den Flüchtigen doch abgeschoben. Für einen Flüchtigen ist aber auch die Gefahr größer, dass man ihn gleich ganz verschwinden lässt, da das Risiko dafür erheblich geringer als bei anderen Personen ist.
Ich würde deutsche Gefängnisse keinesfalls als Luxusknäste bezeichnen, aber das Schlechte zeichnet sich dadurch aus, dass es auch immer schlimmer geht. In diesem Sinne kann man konstatieren, dass die meisten Gefängnisse im Ausland erheblich schlechter sind und dazu kommt dann noch das Problem, das der deutsche Gefangene meist die dortige Sprache nicht spricht. Da kommt dann schon Freude auf, wenn eine Mitarbeiterin der deutschen Botschaft alle paar Wochen zu Besuch kommt. In Auslieferungshaft befindlich, schalten viele Flüchtige dann schnell um und wollen nun eine Beschleunigung ihrer Auslieferung, um den ausländischen Gefängnissen zu entkommen.
Ein Flüchtiger wird sich bis zur Verjährung oder bis zu seinem Lebensende immer wieder umsehen müssen – das ist der Preis, der auch bei einer erfolgreichen Flucht zu zahlen ist.


Freitag 15. November 2013


Basar am JVA Shop Tegel

Im JVA Shop Tegel kann man einige Produkte der JVA Tegel erwerben, aber auch Bestellungen von Auftragsarbeiten, Einzelstücken aufgeben. Ein breiteres Angebot zum Sofortkauf findet man im Frühlingsbasar, im Sommerbasar und im Winterbasar. An diesen drei Tagen im Jahr bieten auch die Bäckerei und Gärtnerei ihre Produkte an.

JVA Tegel – JVA Shop

Wenn man die den Basar verlassenden Besucher betrachtet, so hat jeder eine Tüte mit Brot und Kuchen. Nach der Masse an verkauften Nistkästen und Vogelhäuschen müsste der Platz in Berlin langsam knapp werden.

Neben den Betrieben aus der JVA Tegel wie Buchbinderei, Polsterei, Bauhof, Schlosserei, Schuhmacherei und Tischlerei beteiligen sich am Basar auch Stände mit Produkten aus den Frauenhaftanstalten. Es macht Spaß zu beobachten, wie Männer speziell die großen aus Beton gefertigten Grills vom Bauhof und die von der Schlosserei gefertigten Räucherofen ausgiebig mustern, während Frauen im JVA Shop die handgefertigten Handtaschen einer verliebten, längeren Würdigung unterziehen.

Sommerbasar des JVA Shop Tegel 03.08.2013

Mit einem Produkt der JVA Tegel habe ich regelmäßig zu tun, da dort auch die von der Justiz verwendeten roten Aktendeckel der Strafakten gedruckt werden.

Die braunen Papiereinkaufstüten mit dem Aufkleber „JVA Tegel“ sorgen bei der Rückfahrt mit dem Öffentlichen Personen Nahverkehr dann für manchen verwirrten und neugierigen Blick bei den Mitfahrern. Um falschen Einschätzungen zu entgehen, sollte man die Tüte mit dem Aufkleber JVA-Shop nach außen drehen.

Am 23. November 2013 von 10.00 – 15.00 Uhr findet der Winterbasar am JVA Shop Tegel in der Seidelstraße 41, 13507 Berlin statt. Mit dem ÖPNV erreicht man die JVA Tegel mit der U-Bahnlinie 6 über den Bahnhof „Holzhauser Straße“. Weitere Informationen zum JVA-Shop finden Sie hier: http://www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/tegel/jva-shop.html


Samstag 1. Juni 2013


Der Gnadenantrag – Das Gnadengesuch

Gnade ist die letzte Instanz im Justizsystem. Im deutschen Recht gibt es zwar kein Recht auf Gnade, aber das Recht einen Gnadenantrag stellen zu können. Gnadenentscheidungen stehen über dem Recht und können eine rechtskräftig verhängte Entscheidung abändern oder sogar aufheben.

Was können nun Gründe für einen erfolgversprechenden Gnadenantrag sein?

Bekannt sind die Fälle reuevoller Terroristen, die zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, vom Bundespräsidenten nach Absitzen eines großen Strafteils begnadigt wurden. Dies dürfte aber praxismäßig die absolute Ausnahme im Gnadenverfahren darstellen. In meiner Praxis sind es eher gesundheitliche Probleme, die zu erfolgreichen Gnadenentscheidungen geführt haben.

Ein Mandant war nach langjähriger krimineller Karriere zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. In der Zwischenzeit hatte er eine massive Verschlechterung der Gesundheit erfahren, so dass schon an der Haftfähigkeit zu zweifeln war. Es war nach meiner Ansicht jedenfalls sicher, dass dieser Mandant selbst wenn er wollte, keine Straftaten mehr begehen würde. Hier bot sich ein Gnadenantrag an und so legte ich ihn für meinen Mandanten ein. Die Gnadenstelle ließ das Verfahren in einer faktischen Bewährungsfrist liegen und gewährt dann die beantragte Umwandlung der unbedingten Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe.

Was funktioniert nicht?

Ein Jugendlicher war gerade in die Jugendhaftanstalt gekommen und bat mich zu einem Gespräch im Rahmen einer kostenlosen Rechtsberatung. Er wollte einen Gnadenantrag stellen, konnte mir aber keine Gründe nennen. Sein einziger Grund war, dass es ihm in der Jugendhaftanstalt nicht gefiel und sein früherer Anwalt schlechte Arbeit geleistet hatte. Für den zweiten Grund hatte er auch keine wirkliche Begründung und an Reue oder auch nur Einsichtsfähigkeit für das Leiden seiner Opfer fehlte es völlig. Ich konnte ihm keine Hoffnung machen und ärgerte mich, dass er so sinnlos meine Zeit vergeudet hatte.

Auch Anträge von Gruppen scheiden regelmäßig aus, da die Gnadenentscheidung eine Einzelentscheidung ist.

Die Weihnachtsamnestie ist keine Gnadenentscheidung, sondern eine Amnestie für eine Gruppe von Personen mit gleichen Voraussetzungen, wie bald bevorstehender Entlassung, guter Führung, etc.

Wer begnadigt?

Nur in Verfahren auf Bundesebene entscheidet nach § 452 StPO der Bundespräsident, während in allen anderen Sachen das Begnadigungsrecht den Ländern zusteht. In Berlin ist es die Senatsverwaltung für Justiz, Abteilung III C – Gnadenstelle.

Benötigt man einen Strafverteidiger?

Einen Gnadenantrag kann der Verurteilte auch ohne Anwalt stellen, aber nach meiner Erfahrung sind dabei die Gefahren hoch. Obwohl keine Formvorschriften existieren, muss doch die Begründung  mit größter Sorgfalt erfolgen. Manch falsches Wort oder Floskel könnte der Gnadenstelle negativ beeinflussen. Eine anwaltliche Beratung, die vom Verurteilen selbst zu bezahlen ist, stellt eine sinnvolle Geldaufwendung dar.

JVA Moabit - Wachturm, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner - Strafverteidiger, Verteidigung BtM-Drogendelikte, Drogenhandel, Drogenbesitz, Vergewaltigung, Sexuelle Nötigung, Missbrauch

JVA Moabit – Wachturm, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner – Strafverteidiger


Freitag 1. März 2013


JVA Heidering – Berlins modernstes Gefängnis

Sechshundertachtundvierzig Haftplätze entstehen neu in der Justizvollzugsanstalt. Die JVA Heidering soll die veralteten Teilanstalten 1 und 3 in Tegel ersetzen und das Gefängnis Lehrter Straße in Moabit, einer Außenstelle der JVA Plötzensee.

Die JVA Heidering liegt zwar auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburg, durch einen Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern wird in der Berliner Anstalt Berliner Vollzugsrecht gelten und wird Berliner Personal zum Einsatz kommen.

 

JVA Heidering Wohngebäude, Verteidigung - Fachanwalt für Strafrecht - Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht - Copyright Malte Höpfner

JVA Heidering Wohngebäude, Verteidigung – Fachanwalt für Strafrecht – Copyright Malte Höpfner

Einer der wenigen Kritikpunkte an der Anstalt ist dann aber auch die Lage in der Nähe eines Industriegebiets in Großbeeren im Landkreis Teltow-Fläming. Ob es sich um Besucher oder Rechtsanwälte handelt, die Erreichbarkeit kann man gelinde als äußerst schlecht bezeichnen. Zehn Kilometer von der Berliner Stadtgrenze entfernt, wird man die Haftanstalt nur mit einem selten fahrenden Bus erreichen, wenn man auf den ÖPNV beschränkt ist. Da die Besucher von Strafgefangenen eher selten wohlhabende Personen mit eigenem PKW sind, wird man wohl sagen dürfen, dass die Lage ein ernsthaftes Hindernis für eine Resozialisierung der Gefangenen ist. Zur Resozialisierung gehört auch das Ermöglichen von Besuch, da eine Familie in den meisten Fällen immer einen stabilisierenden Faktor im Leben eines Gefangenen bedeutet.

In der Presse und verschiedenen Internetmedien werden immer die großen Fensterfronten erwähnt, die Vollzugsmagistrale, in der sich Gefangene ohne Begleitung bewegen dürfen.  Mit ein wenig Erfahrung und Interesse weiß man, dass es dabei nicht um eine Verhätschelung der Gefangenen geht, sondern um glasklare Sicherheitserwägungen und um die Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Glasfronten und die hellen Gänge ermöglichen zum einen eine bessere Kontrolle als die eher engen Gänge in den alten Gebäuden der JVA Tegel.  Zum anderen gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, dass es zu weniger Auseinandersetzungen kommt je mehr Tageslicht in eine Anstalt geleitet wird. Aber auch die Resozialisierung der Gefangenen wird durch eine moderne JVA einen Schub erfahren. Für die Unbelehrbaren auf beiden Seiten kann ich aus meiner Erfahrung berichten, dass selbst in einer modernen Anstalt man eine Strafe nicht „auf einer Arschbacke“ absitzt oder Gefangene verwöhnt werden. Das entscheidende Merkmal einer JVA des geschlossenen Vollzuges ist die Beschränkung der Gefangenen auf die Anstalt. Wenn sich die Tore geschlossen haben, öffnen sie sich nicht so bald wieder. Ich habe einige Leute kennengelernt, die mir vorher erzählt haben, dass sie „keine Angst vor dem Knast haben“ oder sich „auf die Ruhe freuen“. Wenn wir uns wiedersahen, erzählte mir keiner mehr diesen Unsinn. Selbst die meisten Strafverteidiger haben auch nach Jahren der Tätigkeit immer noch ein Gefühl der Beklommenheit, wenn sich die Tore hinter uns schließen. Dabei wissen wir, dass wir nach einer Mandantenbesprechung  das Gefängnis wieder verlassen können. Einen etwas echteren Eindruck erhält man als Strafverteidiger, wenn man im Fall von Alarmen oder auch bei Schichtwechseln mal etwas länger warten muss.

Architektonisch gehört die von dem Grazer Architekten Josef Hohensinn geplante JVA Heidering zu einer neuen Generation von Gefängnissen in Europa, die nach dem Jahr 2000 entstanden. Dafür steht das vom gleichen Architekten entworfene Justizzentrum Leoben. In Leoben und in einem Schweizer Gefängnis wurde gezeigt, dass die neue Gefängnisgeneration sowohl bei der Sicherheit als auch bei der Resozialisierung Vorteile brachte.

Ebenso wichtig wie der eigentliche Gefängnisbau sind für die Resozialisierung von Gefangenen die Beschäftigungsmöglichkeiten in Gefängnisbetrieben und die Möglichkeiten Schulabschlüsse nachzuholen oder Ausbildungen zu absolvieren. Hier steht für die JVA Heidering die Bewährungsprobe noch aus, nachdem die sonst veraltete und teilweise auch vergammelte JVA Tegel seit Jahrzehnten in diesem Bereich eine Vorbildfunktion im deutschen Strafvollzug gehabt hatte.

Wegen des kurzen Weges werde ich als Berliner Strafverteidiger aber weiterhin die alte Untersuchungshaftanstalt Moabit als meinen Favoriten betrachten. Hier kann man von der Anwaltsschleuse im Kriminalgericht direkt seine Mandanten in der JVA besuchen.


Samstag 16. Juni 2012


Mehr Anstaltsgeistliche

Auch Rechtsanwälte und Justizvollzugsbeamte berichten über das Gefühl der Beklommenheit, wenn sich hinter ihnen die Tore schließen.  Wer der Ansicht ist eine Haftstrafe auf einer Backe abzusitzen, belügt sich oder seine Zuhörer.

JVA Tegel - Haupteingang, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Sexualdelikte - Verteidigung, Nebenklage, Amtsgericht, Landgericht, Schwurgericht, Berufung,, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

JVA Tegel, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

In einer solchen Situation wächst dann das Bedürfnis nach Beistand oder einem vertrauensvollen Gespräch. Für Untersuchungsgefangene ist die Lage besonders schwierig, da sie wegen der Umstellung besonders verzweifelt sind. Sich mit Mitgefangenen zu unterhalten, kann gefährlich sein, wenn diese jedes Wort für einen Strafnachlass in eigener Sache an die Strafverfolgungsbehörden verkaufen. Die anstaltseigenen Sozialarbeiter sind ebenso verpflichtet und haben meist auch nur wenig Zeit. Der Verteidiger ist für einen Untersuchungsgefangenen nicht ständig dar. Als Verteidiger erkennt man manchmal die Anzeichen einer depressiven Stimmung beim Mandanten, ebenso kennt man aber auch die üblichen Vorgehensweisen der JVA. Zwei Mal in der Stunde wird in der Nacht das Licht in der Zelle angeschaltet und überprüft ob der Gefangene noch lebt. Dies einige Tage durchgemacht und auch ein vorher geistig gesunder Gefangener wird völlig übernächtigt Selbstmordgedanken entwickeln.

Ich spreche mit den Mandanten oft über einen Besuch durch die Anstaltsgeistlichen und telefoniere nachher mit diesen und bitte um einen kurzfristigen Besuch bei meinen Mandanten. Bisher funktionierte dies immer, auch wenn die engagierten Geistlichen immer am Rand der Überarbeitung stehen. Die vielen Besuchswünsche zu koordinieren und abzuarbeiten, ist eine überirdische Anstrengung, die meinen vollen Respekt verdient.

Manchmal kam mir im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in den Kirchen ein Gedanke, wie die überlasteten Anstaltsgeistlichen Verstärkung bekommen könnten. Mehrfach berichteten Bischöfe in den Medien, wie schwer es sei für die beschuldigten Priester eine Arbeitsstelle ohne Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu finden. Ich möchte meinen Vorschlag keinesfalls als Bestrafung verstanden wissen, die Arbeit der Geistlichen in den Justizvollzugsanstalten ist dafür zu wichtig. Priester retten durch ihre Arbeit in den Justizvollzugsanstalten nicht nur Seelen, sondern auch Leben.


Mittwoch 1. Februar 2012


Frostige Rechtsberatung am 01.02.2012 in der JVA Moabit

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger hat in den Berliner Strafanstalten ein System zur Rechtsberatung von Gefangenen ohne anwaltlichen Beistand etabliert. Am 01.Februar 2012 übernahm ich selbst die Aufgabe des beratenden Anwaltes. Anders als bei den normalen Anwaltsgesprächen auf der Anwaltsstation fand die Beratung in einem leeren Büroraum auf der Station E 4 statt. Frostig war die Beratung weniger wegen der Themen als dem undichten Fenster und dem nicht regelbaren und völlig unterdimensionierten, einzelnen Heizkörper.
Wenn man die alte Gebäudestruktur der JVA Moabit berücksichtigt und den Trend der Berliner Verwaltung zur Energieeinsparung bedenkt, war es nicht verwunderlich, dass ich mir schon nach weniger als einer Stunde meine Winterjacke anzog.