Sonntag 15. Dezember 2013
Kinderpornografie, § 184b StGB – OP Foosed
Kinderpornographiefälle sind niemals Einzelfälle, sondern treten im Internetzeitalter immer in Massen auf. Auch derzeit hat die Polizei Osnabrück in der OP Foosed auf den Hinweis eines technischen Administrators aus dem Dezember 2012 auf verdächtige Inhalte auf einer von ihm verwalteten Seite über 2000 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte in ganz Deutschland eingeleitet. Über die mitgeloggte IP-Adresse wurden und werden die Anschlussinhaber über den Internetzugangsprovider identifiziert. Sobald die Identifizierung erfolgte, werden die Verfahren an die für die Tatverdächtigen lokal zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben.
Die Beschuldigten erfahren regelmäßig erst von dem gegen sie bestehenden Tatverdacht, wenn zwischen 06.00 und 07.00 Uhr die Polizisten mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl an ihrer Tür klingeln. Dann werden Computer, Tablets und Smartphone beschlagnahmt und zur Auswertung mitgenommen. Eine Durchsuchung stellt für jeden Beschuldigten immer eine große Belastung dar. Auch wenn in Berlin die Beamten in Zivil kommen und ihr Fahrzeug meist in der Seitenstraße parken, kann eine Durchsuchung doch zu Gerede in der Nachbarschaft führen. Dem Beschuldigten wird auch jetzt erst klar, dass gegen ihn ein Strafverfahren geführt wird, an dessen Ende eine Strafe stehen kann. Ein nicht zu unterschätzenden Nebenproblem ist im heutigen Computerzeitalter, dass nun auch der Zugang zu beruflichen Daten oder auch dem Telefonbuch fehlt. Dies ist immer dann das Problem, wenn man alle Kontaktdaten im Smartphone gespeichert hat und Akten im Computer nur noch digital führt. Ohne Rechtsanwalt gibt es für den Beschuldigten fast keine Möglichkeit an seine Daten heranzukommen und man muss leider auch sagen, dass es selbst für einen Rechtsanwalt schwierig ist, Daten von der Polizei zu erhalten. In vielen Verfahren habe ich es geschafft, dass die Polizei Ordner mit beruflichem Schriftverkehr, Adressordner oder Kontodaten auf eine CD gebrannt und herausgegeben hat. In anderen Fällen wurden von der chronisch überlasteten Polizei auch Aufforderungen von Staatsanwaltschaft und Gericht einfach ignoriert. Die Auswertung von Computern dauert zum Beispiel in Berlin derzeit über ein Jahr und nach Aussage der bearbeitenden Polizisten geht die Tendenz eher zu zwei Jahren.
Für die zumeist bisher unbescholtenen Bürger stellt der Gedanke an eine öffentliche Gerichtsverhandlung eine sehr große Sorge dar, neben der zu erwartenden Strafe und oft auch der Frage, ob die Strafe Auswirkungen auf die Arbeit oder Beamtenstellung hat.
Ich kann nur empfehlen nicht abzuwarten, sondern zeitnah nach der Durchsuchung einen qualifizierten Strafverteidiger aufzusuchen. Ich übernehme gern Ihre Verteidigung.
Rechtsanwalt Malte Höpfner
Allee der Kosmonauten 28
12681 Berlin
Tel.: 030-5480 1493
E-Mail : hilfe@straf-kanzlei.de
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