Mittwoch 3. Dezember 2014



Kein Anschluss unter dieser Nummer

In Tageszeitungen kann man immer wieder von notorischen Problemen mit der Erreichbarkeit von Jobcentern lesen, aber auch die Justiz hat in diesem Bereich Verbesserungsbedarf. Die Ursachen sind vielfältig, so war der Faxempfang im Amtsgericht Königs Wusterhausen am 19.-20.November 2014 gestört, wie mir der Direktor auf eine Beschwerde hin mitteilte.

Am Kriminalgericht Moabit konnte man gleich in drei Nächten keine Faxe empfangen, nachdem nach einer Trafo-Reparatur für eine halbe Stunde der Strom abgeschaltet gewesen war und danach die Firewall das Telefonsystem komplett blockierte. Da kann man die Kollegen bedauern, die in diesen 3 Nächten versucht haben, fristgebundene Schriftsätze per Fax zu versenden. Für mich war die Verzögerung nur ärgerlich, zumal man von solchen Ausfällen nur durch Zufall erfährt.

Aber auch das Einwerfen von Briefen in die Gerichtsbriefkästen bringt nicht immer den gewünschten Erfolg. Ein Brief von mir verschwand auf Nimmerwiedersehen und nur weil ich innerhalb einer Antragsfrist mehrfach bei der Infostelle nachfragte, kam es zu keinen Problemen für den Mandanten. Beängstigend war die Erzählung eines Kollegen, der Schriftsätze von mir in der Justizakte seines Verfahrens fand, auch wenn man dort schon vermerkt hatte, dass die Schreiben falsch abgeheftet waren.

Ein kurz vor der Pensionierung stehender Richter am Landgericht Berlin hatte einmal von mir eingereichte Beweisfotos in der falschen Akte abgeheftet und konnte sie dann in der Hauptverhandlung plötzlich nicht mehr finden. Da war es gut, dass ich Kopien der Fotos dabei hatte. Später fand er die Fotos in einer anderen Akte wieder, wo er sie aus Versehen eingeordnet hatte. Aufgrund dieser Fotos wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten durchgeführt, welches dann zum Freispruch führte.

Kollegen berichten immer wieder, dass Briefe aus dem Nachtbriefkasten des AG Mitte in der Littenstraße verloren gehen, da sollte man dann auch immer noch parallel ein Fax senden, wenn die Leitungen nicht gestört sind.

Konsequenzen zieht die Justiz aus solchen Fehler sehr ungern, so hielt es Richter K. einer strafrechtlichen Verkehrsabteilung für ein nicht zu kritisierendes Behördenverhalten, dass man mir über 4 Monate wichtige Aktenbestandteile bei 2 Anträgen auf Akteneinsicht vorenthalten hatte.

In diesem Punkt ähnelt die Justiz dann wieder den Jobcentern, wo man nach Berichten meiner im Sozialrecht tätigen Kollegen auch Eingangsbestätigungen für überreichte Anträge verweigert.