Samstag 1. März 2014



Grund für eine Falschanzeige bei einem Sexualdelikt, Nr. 7

Ich habe schon in zwei Artikeln über sechs andere Gründe für Falschanzeigen im Sexualstrafrecht geschrieben. Der siebte Grund ist  nun Geld, bzw. die Gier nach Geld.

Bei einem sexuellen Missbrauch entsteht regelmäßig ein Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter, bzw. vermeintlichen Täter. Neben den echten Fällen wird vermutlich nicht selten auch Geld von Unschuldigen gefordert. Dann heißt es, dass aus dem Onkel oder dem Großvater mit einem solchen Vorwurf Geld herauszuholen sei.  Das Druckmittel ist dabei neben einem drohenden Strafverfahren, vor allem die öffentliche Bloßstellung und so etwas funktioniert auch recht gut bei Unschuldigen.

In einem Fall habe ich erlebt, dass ein echter Missbrauch vorlag, aber eine andere Person wohl ebenfalls vom Schmerzensgeldanspruch profitieren wollte. Es war aber nachweisbar, dass ein Missbrauch zu Lasten dieser Person nicht stattgefunden haben konnte.

Sollte man nun einer solchen Forderung nachgeben? Es bleibt das Risiko eines Strafverfahren, wo bei extrem langen Verjährungsfristen der Beschuldigte gezwungen wird, sich gegen einen Vorwurf zu verteidigen, der vielleicht vor zwanzig Jahren stattgefunden haben soll. Selbst bei einem Freispruch kann bei einem Vorwurf eines Sexualdelikts noch in der Öffentlichkeit ein Makel hängen bleiben.