Montag 1. Januar 2018



Fortbildung 2017

Mein persönliches Fortbildungsprogramm begann ich im Januar 2017 mit einem Besuch im Medizinhistorischen Museum der Charité und der dortigen Sonderausstellung „Hieb§Stich – Dem Verbrechen auf der Spur“. Die Ausstellung hatte Spurensicherung und Spurenanalyse am Tatort, in Laboren und Sektionssäalen zum Inhalt.

Aktuellen Entwicklungen im Steuerstrafrecht galt der Besuch einer Fortbildung am 16.Februar 2017, gefolgt von einer Fortbildung zur neueren Rechtsprechung des EGMR in Strassburg. Am 23. Februar 2017. Am Abend des 09.Mai besuchte ich eine Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer zum Thema „Stalking“, wobei ein Psychotherapeut einer Berliner Stalking-Beratung dozierte. Trotz meiner Erfahrung brachte auch diese Fortbildung einige neue Ideen für Verteidigungsansätze. Auch wenn die Veranstaltung schlecht besucht war, stützte sie doch meine Ansicht, dass für eine erfolgreiche Verteidigung eine kontinuierliche Fortbildung notwendig ist. Am 18.Mai 2017 widmete ich mich Verteidigungsstrategien gegen die Nebenklage.

„Persönlichkeitsstörung“ war das Thema der Fortbildungsveranstaltung vom 09. -10. Juni 2017. Dr. Alexander Böhle, ein forensischer Psychiater mit mehreren Jahrzenten Berufserfahrung war der Hauptdozent der Veranstaltung, sekundiert von einer Psychologin und einer Rechtsanwältin. Gutachten zur Schuldfähigkeit hatten schon immer eine große Bedeutung und der Anteil der Begutachtungen an den Strafverfahren legt weiter zu. Hier ist es dann für jeden Strafverteidiger sinnvoll sich immer wieder mit dem Thema zu beschäftigen, um auf Augenhöhe mit den Gutachtern im Strafprozess umgehen zu können.

Besondere Bedeutung und Aktualität hatte die Fortbildung am 28.07.2017 zur Vermögensabschöpfung in Strafverfahren. Auch wenn es eine Handlungsaufforderung in Form einer europäischen Richtlinie gegeben hatte, war Deutschland so sehr um seine Musterschülerstellung bedacht, dass es weit über die Richtlinie hinausging und selbst noch die italienischen Antimafiagesetzbung um Längen schlug. Herausgekommen ist ein Gesetz, welches gefährlich für Beschuldigte und Geschädigte ist und äußerst unpraktikabel für Staatsanwälte und Gerichte. Auch wenn sich der Bundesjustizminister, wie schon bei seinen Reformen zum Sexualstrafrecht, selbst für die Vorschläge der Praktiker aus Staatsanwaltschaften und Gerichten als beratungsresistent erwies, muss man als Strafverteidiger nun mit diesem Gesetz leben.

Mit einer Fortbildung zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht beendete ich das Fortbildungsjahr und konnte auch hier feststellen, dass mit neuen Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten vom Gesetzgeber immer neue Arbeit für Strafverteidiger geschaffen wird.