Montag 14. Dezember 2020



Erfolg beim Bundesgerichtshof

Im Dezember 2019 hatte ich bei der Staatsschutzkammer beim Landgericht Berlin bei einer Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, § 89a StGB, nach über 10 Verhandlungstagen einen Freispruch gegen die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erzielt.

Die Generalstaatsanwaltschaft legte umgehend Revision gegen den Freispruch ein. Mit einer mehrseitigen Stellungnahme widerlegte ich die Argumente der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und erfuhr im Dezember 2020 nach mehreren Monaten und einigen Telefonaten mit dem Terrorsenat beim Bundesgerichtshof und der Bundesanwaltschaft, dass die Generalstaatsanwaltschaft auf meine Stellungnahme hin die Revision zurückgezogen hatte.