Sonntag 14. Mai 2017



Stalking – Nachstellung

Den Straftatbestand der Nachstellung, § 238 StGB, gibt es erst seit 2007. Seit dieser Zeit wuchs die Fallzahl und wurde er schon vom Gesetzgeber noch weiter verschärft.

Was ist Nachstellung, bzw. Stalking?

Als Nachstellung wird ein vorsätzliches, wiederholtes und auch unbefugtes Verfolgen oder Belästigen betrachtet, welches geeignet ist, die Lebensgestaltung der anderen Personen schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Neben § 238 StGB kann aber auch § 4 Gewaltschutzgesetz zur Anwendung, wenn gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung zuwider gehandelt wird. Keine strafrechtlichen Sanktionen sind Ordnungsgeld und Ordnungshaft, die vom Zivilgericht bei Zuwiderhandlung gegen gerichtliche Anordnungen verhängt werden können.

Stalking ist oft mit weiteren Straftaten, wie Hausfriedensbruch – § 123 StGB, Beleidigung – § 185ff. StGB,  Körperverletzungsdelikten – § 223ff. StGB, Nötigung – § 240 StGB und Bedrohung – § 241 StGB verbunden. Es kommen aber auch andere Straftaten vor, wie Eigentumsdelikte, Straftaten gegen das Recht auf Privatsphäre und in schwersten Fällen auch Tötungsdelikte.

Was kann ein Rechtsanwalt tun?

Durch das Verwenden unbestimmter Rechtsbegriffe im § 238 StGB, welche durch die Justiz erst ausgefüllt und ausgelegt werden müssen,  bieten sich für einen Verteidiger erhebliche Möglichkeiten schon im Ermittlungsverfahren eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Aber auch in schwereren Fällen kann man mit einer guten Verteidigungsstrategie noch eine Einstellung mit Auflagen erreichen. Dem Beschuldigten ist in jedem Fall davon abzuraten zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen, da er dann unbeabsichtigt der Polizei bei ihrer Beweisführung hilft. Mit einem Verteidiger an Ihrer Seite wird man das Schweigen auch nicht negativ auslegen, da die Polizei dann weiß, dass der Strafverteidiger seine Arbeit beherrscht.

Als Verteidiger nimmt man nach der Mandatierung Akteneinsicht, um dann die Akte mit dem Mandanten zu besprechen und gegebenenfalls dann eine Schutzschrift zu verfassen.  Sofern der erfahrene Verteidiger zum Schluss kommt, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 238 StGB vorliegen, gibt es § 238 StGB einige Möglichkeiten um anstelle einer Verurteilung noch eine Einstellung ohne Eintrag in das Führungszeugnis zu erhalten. Das erfordert dann neben der engen Kooperation zwischen Verteidiger und Mandant weitere intensive Bemühungen vom Mandanten.

Ohne  einen Strafverteidiger an der Seite erwarten den Beschuldigten als Ersttäter bei einfachen Fällen meist Geldstrafen, während bei Wiederholungstätern sehr schnell Freiheitsstrafen verhängt werden, die dann oft auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.  Auch Geldstrafen können schon zu Eintragungen im Führungszeugnis führen, was oft berufliche Nachteile bedeutet.

Praxis und Erfahrung

In den letzten Jahren haben Strafverfahren wegen Stalking in meiner Kanzlei stark zugenommen und beschäftigen mich nicht nur in Berlin-Brandenburg, sondern auch bundesweit.  Am Abend des 09.Mai 2017 besuchte ich eine Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer zum Thema „Stalking“, wobei ein Berliner Psychotherapeut die psychosoziale Seite beleuchtete und mir trotz meiner langjährigen Erfahrung einige neue Ideen eröffnete. Auch wenn die Veranstaltung schlecht besucht war, stützte sie doch meine Ansicht, dass für eine erfolgreiche Verteidigung eine kontinuierliche Fortbildung notwendig ist.