Samstag 1. Februar 2014
„Nebenklage“ oder „Was einen guten Nebenklägervertreter ausmacht?“
Als Strafverteidiger bin ich Nebenklagevertretern öfter begegnet als ich selbst Nebenklagen vertreten habe. Das hatte immerhin den Vorteil verschiedenste Typen von Nebenklägervertretern am Objekt studieren zu können.
Als praxiserprobter Strafverteidiger kommt man dabei zu anderen Wertungen als Journalisten, die gern über kämpferische Nebenklägeranwälte berichten. Bei einem besonders spektakulären Fall berichteten Zeitungen besonders überschwänglich über den Nebenklägervertreter, während viele Strafverteidiger entsetzt verfolgten, wie dieser Anwalt seine Mandanten völlig unnötig noch einmal durch die Hölle schickte, um Schlagzeilen zu generieren.
Ganz anders agierte dabei zuletzt ein anerkannter Strafverteidiger, der völlig ruhig und unprätentiös seine Rolle als Nebenklägervertreter wahrnahm, seine Mandanten informierte und immer an den richtigen Stellen sachlich seine Wertung in das Verfahren einbrachte. Dabei konzentrierte sich die Presse dann natürlich auf den Täter und weniger auf die Opfer, bzw. deren Hinterbliebenen. Am Ende des Verfahrens kam es zum erwarteten und sachgerechten Urteil, wobei das Gericht hier dem Antrag des Nebenklägervertreters in vollem Umfang entsprach.
Aus meiner Sicht sollte ein Rechtsanwalt, der die Nebenklage vertritt, seine Mandanten sachgerecht und zeitnah informieren, dafür sorgen, dass das Verfahren für seine Mandanten so wenig wie möglich belastet und sachgerechte Anträge stellen. Was sich recht einfach anhört, wird oft nicht praktiziert. Die Gründe mögen Geltungsdrang des Rechtsanwaltes sein oder einfach nur mit der fehlenden strafrechtlichen Erfahrung zusammenhängen. Es ist immer falsch, wenn der Rechtsanwalt sich in den Vordergrund drängt und dabei die Interessen seiner Mandanten aus dem Blick verliert. Nicht minder gefährlich sind aber auch Kollegen aus anderen Rechtsgebieten, die ohne Nachzudenken meinen, dass jeder Anwalt auch eine Nebenklage vertreten kann. Da werden dann sinnlose Anträge gestellt, denen die Gesetzeswidrigkeit schon regelrecht auf die Stirn tätowiert ist. In einem Fall geiferte der Nebenklägervertreter in einem Maße, dass ich schon befürchtete, er habe sich mit Tollwut infiziert. Mir war im Übrigen unklar, ob er wegen fehlender Argumente so extrem auftrat, sich mit der Rolle des Nebenklägers nicht vertraut gemacht hatte oder nur für seine Mandanten und das Publikum eine Show ablieferte. Da er bei den in diesem Fall wichtigen juristischen Erwägungen nichts zu sagen hatte oder nichts sagen konnte, bedeutete er objektiv für seine Mandanten einen Totalausfall. Wahrscheinlich hat er aber nach dem Verfahren die Schuld dem Gericht zugeschoben, das meinem Antrag fast entsprach und immerhin eine weniger als halb so hohe Strafe verhängte, wie vom Nebenklägervertreter beantragt.
Der Schutz des Geschädigten vor langwierigen und kräftezehrenden Zeugenvernehmungen steht für manche Nebenklägervertreter gar nicht auf der Agenda, obwohl hier die Verteidiger für die Inanspruchnahme eines Strafrabattes ihren Beschuldigten oft zu einem Geständnis raten und die Gerichte hierfür auch offen sind.
Man kann einem einen Ratsuchenden nur raten, aufmerksam zu sein und nicht auf die aufgebauschten Berichte der Presse hereinzufallen. Auch die Selbstdarstellung des Rechtsanwaltes kann hilfreich sein, wenn man die einem alles versprechenden Hilfsstaatsanwälte gleich aussortiert.