Freitag 30. März 2012



Falsche Adelstitel – Kein Titelmissbrauch nach § 132 a StPO

Über mehrere Monate ermittelte die Polizei eines südwestdeutschen Bundeslandes gegen einen Beschuldigten wegen des unbefugten Führens von Adelstiteln. Die Anwaltskanzlei eines deutschen Adelshauses versorgte dabei die Polizei immer wieder mit neuem Material. Am Ende der Ermittlungen standen mehrere Aktenordner.

Es muss ein Schock für die Polizei gewesen sein, als die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit wenigen Sätzen niederschlug. Meines Erachtens wäre ein Satz ausreichend gewesen: Adelstitel sind seit 1918 nur noch Namensbestandteile, aber keine Titel mehr.