Verhaltenshinweise im Strafverfahren

Goldene Grundregel – Schweigen ist Gold: Nehmen Sie keine Gesprächsangebote der Polizei an. Lassen Sie sich durch einen Strafverteidiger beraten. Je weniger Sie sagen, desto mehr Spielraum bleibt, um eine passende Verteidigungsstrategie zu entwerfen.

Wie ein Strafverfahren ausgeht, entscheidet sich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens und nicht erst Monate oder Jahre später bei den Schlussplädoyers. Für den Beschuldigten im Strafverfahren ist der Polizist sicherlich nicht „Dein Freund und Helfer.“

Grundsätzlich können Sie durch 3 Wege erfahren, dass ein Strafverfahren gegen Sie durchgeführt wird.

1. Sie bekommen eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei.
Gehen Sie nicht zur Polizei. Es besteht keine Pflicht zum Erscheinen oder zum Aussagen bei der Polizei. Rufen Sie auch nicht an, um den Termin abzusagen – die Polizei könnte versuchen Sie in ein belastendes Gespräch zu verwickeln. Lassen Sie sich durch einen Strafverteidiger beraten.

2. Ihre Wohnung wird durchsucht.
Auch hier gilt die goldene Grundregel – Schweigen ist Gold. Informieren Sie auch Ihre Familienmitglieder über ihre Zeugnisverweigerungsrechte. Unterschreiben Sie nichts, sonst verzichten Sie unter Umständen auf das Recht zum Widerspruch. Rufen Sie einen Strafverteidiger an, teilen Sie ihm mit, wonach die Polizei sucht und ob Zufallsfunde befürchtet werden müssen. Sollte nach dem Durchsuchungsbefehl nur eine spezielle Sache gesucht werden, könnte man diese herausgeben, um Zufallsfunde zu vermeiden. Telefonieren Sie mit dem Strafverteidiger aber nur in Abwesenheit der Polizisten.

3. Sie werden festgenommen.
Nehmen Sie sofort Kontakt mit einem Strafverteidiger auf. Hierzu haben Sie immer und jederzeit das Recht!
Machen Sie Ihre Angaben zur Person, beschränken Sie sich auf Ihre reinen Identitätsangaben. Bedenken Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass auch Bemerkungen außerhalb der offiziellen Vernehmung zu Ihren Lasten vollständig verwertet werden können.
Mich können Sie bei einer Festnahme auf meiner 24h-Notrufnummer 0175 – 618 90 68 erreichen oder durch die Polizei und Justiz anrufen lassen.

 

Ratschläge zur Festnahme und Untersuchungshaft, Strafverteidigung, Allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, SexualdelikteCopyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

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