Freitag 15. August 2014



Strafverteidigung und Presse

Der Umgang mit der Presse ist für jeden Strafverteidiger ein gefährliches Spielfeld, neben dem eigentlichen Strafprozess. Früher galt für die meisten Strafverteidiger, dass Schweigen gegenüber der Presse der Goldstandard sei. Anders handelten meist nur Verteidiger in politischen Verfahren und einige geltungsbedürftige Rechtsanwälte. Heute ist der Goldstandard leider nicht mehr so eindeutig, seit Staatsanwaltschaften das Gebot der Neutralität verlassen haben und von sich aus die Presse mit Informationen und Wertungen anfüttern und versuchen so das Gericht schon vor der Hauptverhandlung unter Druck zu setzen. In diesen Fällen können eigene wohlüberlegte Stellungnahmen der Verteidigung doch sinnvoll sein. Manchmal ist es auch die Stellungnahme, vor der Hauptverhandlung nichts zu sagen und der Presse freundlich Begriffe wie Unschuldsvermutung und Rechtsstaatlichkeit zu erklären.

In größeren Verfahren von finanziell liquiden Beschuldigten erlebt man heute immer öfter, dass neben zwei Verteidigern nun auch ein spezialisierter Presserechtler dem Verteidigerteam angehört und die dritte Position besetzt. Dies ist sicherlich ein idealer Weg, nur vermutlich für die wenigsten Beschuldigten finanzierbar.

In normalen Verfahren mit Pressefotografen reicht es in Berlin schon dem eigenen Mandanten eine Zeitung oder einen Aktenordner zu reichen, um das Gesicht zu verdecken. In Berlin gibt es hierbei meist wenige Probleme, da es für Pressefotografen strenge und eindeutige Anweisungen des Gerichtspräsidiums gibt. Die Generalanweisung scheint nach mehreren Verfassungsbeschwerden von beiden Seiten und anschließenden Anpassungen nun wohl die Idealform gefunden zu haben. Geregelt wird das Fotografieren im Gebäude, auf den Gängen und in der kurzen Phase zwischen Aufruf und Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal.

Da die Gerichtspräsidien in anderen Bundesländern auf solche Generalanweisungen unverständlicherweise verzichtet haben, kann man immer noch von Verfahren wegen Nötigung und Körperverletzungen unter Beteiligung von Pressefotografen lesen. So wie in der ungeregelten Frühzeit in Berlin ein Journalist von einem älteren Beschuldigten mit dem Stock verprügelt wurde, war auch in Hamburg noch kürzlich zu klären, ob Notwehr gegen einen aufdringlichen Pressefotografen vorlag. Während in Hamburg die letztendliche Klärung aussteht, wurde in Berlin damals der stockschwingende Rentner freigesprochen.

Insgesamt halte ich Distanz zur Presse für sinnvoll, auch wenn mancher Rechtsanwalt die Presse schon sehr gut für die eigene Werbung zu nutzen weiß. Nur sehe ich aber auch Fälle, wo man nicht mehr erkennt, in wessen Interesse Verteidiger eigentlich ihre Stellungnahmen gegenüber der Presse abgeben. Auch die schreibende Zunft setzt gezielt auf Hintergrundinformationen von Verteidigern, das konnte ich neulich auf einer Tagung in Berlin sehen, als die Gerichtsreporterin des Spiegel den engen Kontakt zu Strafverteidigern suchte und ihren Sitzplatz zwischen den Verteidigern über die gesamte Tagung auch beibehielt. In der Masse der Verfahren werden Informationen aber meist von Polizei, Nebenklägervertretern und der Staatsanwaltschaft zur Presse durchgesteckt. In diesem Wettlauf des Geheimnisverrates sind die Verteidiger ehrenvoll auf der letzten Position geblieben.

Einmal in den letzten Jahren machte ich von meinen Prinzipien gegenüber der Presse eine Ausnahme, als mich ein Mandant bat mit einer ihm bekannten Gerichtsreporterin zu sprechen. Da er auch nach meiner ablehnenden Beratung an seinem Wunsch festhielt, sprach ich doch noch mit der Gerichtsreporterin einer Berliner Tageszeitung. Immerhin galt dann hier das Prinzip, dass man den Mandanten bestmöglich berät, aber er letztendlich die Entscheidungen im Verfahren selbst treffen muss.