Sonntag 15. März 2015



Schmerzmedikamente und ihre Nebenwirkungen

Am 01.März 2015 besuchte ich die Sonntagsvorlesung des Unfallkrankenhaus Berlin, da einem als Strafverteidiger Schmerzmedikamente oft in den Verfahrensakten begegnen.

Dr. med. Steffen Schröder leitete seine allgemeinbildende Vorlesung mit der Vorstellung von zwei berühmten Produkten von Bayer ein. Das erste Beispiel war Aspirin, welches zum Zeitpunkt seiner Markteinführung wegen seiner Nebenwirkungen umstritten war. Das nur elf Tage später entwickelte Konkurrenzprodukt aus der gleichen Firma hingegen galt als Zaubermittel ohne Nebenwirkungen und wurde auch Kindern als Hustenstiller verabreicht. Das damals oral einzunehmende Mittel wurde als Schmerzmittel, Hustenstiller, als Mittel zur Bekämpfung von Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Geisteskrankheiten und als Mittel zur Geburtseinleitung vermarktet. Schon 1924 wurde das Zaubermittel von Bayer in den USA verboten, aber erst 1958 in der Bundesrepublik und Bayer konzentrierte sich auf die Produktion von Aspirin. Das Medikament mit den überragenden Eigenschaften dürfte trotz Verbotes weltbekannt sein: Heroin.
Die Nebenwirkungen, wie schnelle und starke Abhängigkeit, Verstopfung und Atemdepression bis zum tödlichen Atemstillstand hatte man erst Jahre nach der Markteinführung erkannt. Neu war für mich, dass Junkies beim Goldenen Schuss an einem Atemstillstand sterben. In einem Krankenhaus ließe sich dieser gut mit einer künstlichen Beatmung behandeln, auf einer Bahnhofstoilette führt das Aussetzen der Atmung unweigerlich zum Tod.

Der Vortrag war allgemein interessant, wenn er Risiken und Nebenwirkungen von einzelnen Schmerzmitteln darstellte, aber auch die alternativen und ergänzenden Behandlungsmethoden einer professionellen Schmerztherapie.

Als Strafverteidiger richtete sich mein Interesse mehr auf Opiate wie Tilidin, welches heute nur noch auf Betäubungsmittelrezept erhältlich ist, nachdem es zuvor eine Lieblingsdroge von männlichen, arabischen Jugendlichen in Berlin war und gern als Schmerz- und Angstlöser vor Kämpfen und Straftaten eingesetzt wurde.

Befragt zum Einsatz von Cannabis in der Schmerztherapie berichtete Dr. Schröder, dass Cannabis seine Berechtigung in der Behandlung von Tumorschmerzen habe und auch als Appetitanreger bei Chemotherapien, aber bei chronischen Schmerzen bestenfalls gemischte Ergebnisse zeige. Patienten berichteten, dass die Schmerzen nicht weg waren, ihnen aber nun egal waren. Da aber auch vieles andere plötzlich egal war, verzichteten die meisten Patienten wegen der ausgelösten Antriebslosigkeit auf eine Weiterbehandlung mit Cannabis.

Neu war für mich, als der Arzt vor der Kombination von Schmerzmitteln warnte und noch erklärte, dass Schmerzmittel nicht beliebig austauschbar seien. Bei Kopfschmerzen wird man in der Hausapotheke mal eine Aspirintablette und mal eine Ibuprofen nehmen, was der Facharzt äußerst kritisch sah. Für einen Betäubungsmittelabhängigen auf der Straße gibt es die Möglichkeit des reinen Stoffes nicht, in der Regel sind alle Betäubungsmittel wild verschnitten und er wird nie genau wissen, was er gerade konsumiert.

Ein gelungener, interessanter Vortrag aus dem Vorlesungsprogramm des Unfallkrankenhauses.