Sonntag 1. März 2015



Polizisten und Strafverteidiger

Das Verhältnis zwischen Polizisten und Strafverteidigern kann man einfach nur als zwiespältig bezeichnen. Zwischen professionellem Respekt und offener Feindschaft ist dabei alles möglich. Interessant ist zu wissen, dass auch Polizisten Rechtsanwälte empfehlen. Wo sie Beschuldigten Verteidiger empfehlen, kann man in der Regel davon ausgehen, dass die Verteidiger schlecht sind und Polizei und Justiz das Leben nicht schwer machen werden.

Wenn Polizisten selbst Probleme mit der Justiz haben, werden solche Verteidiger von ihnen nicht ausgewählt. Dann gehen sie entweder zu Rechtsanwälten mit guten Kontakten zur Polizeiführung oder zu richtigen Strafverteidigern, die sie niemals einem normalen Beschuldigten empfehlen würden.

Die erste Gruppe bewegt sich im Dunstkreis von Polizeiführung, Disziplinarstelle, Politik und Justiz und bemüht sich einen schmutzigen Deal zu erreichen, der in der Regel am Rechtsstaat zweifeln lässt. Bei der zweiten Gruppe wird nach den Regeln der Kunst verteidigt. Für die echten Strafverteidiger stellt die Verteidigung von Polizisten in der Regel ein berufsgruppeninternes Problem dar. Viele Strafverteidiger lehnen aus ihren vielfältigen Erfahrungen mit Polizisten diese oft als Mandanten ab. Eine aus meiner Sicht nicht verständliche Unsitte, so wie Verteidiger auch Beschuldigte von Sexualstraftaten oder Beschuldigte bestimmter politischer Ausrichtung ablehnen.

Meine Ansicht war immer, dass jeder Beschuldigte die bestmögliche Verteidigung verdient hat, anders lässt sich auch der Rechtsstaat praktisch nicht garantieren. So empfinde ich es als befriedigend sowohl Polizisten, auch Beschuldigte von Widerstandshandlungen gleichermaßen erfolgreich zu verteidigen. Für einen Strafverteidiger erscheint mir das auch der einzige akzeptable Weg.