Freitag 1. Januar 2016



Fortbildungen im Jahr 2015

Eine Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Umsatzsteuerrecht besuchte ich am 21.April 2015. Interessant war, dass die Steuerfahndung das teilweise widersprüchliche Umsatzsteuerrecht nutzt, um ihre zurückgehenden Fahndungserfolge bei der Einkommensbesteuerung zu kompensieren.

Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Absatz 5 EMRK war das Thema der Fortbildungsveranstaltung von Berliner Strafverteidigervereinigung und Republikanischen Anwaltsverein am 04.Juni in einem Hörsaal der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Dozentin stellte ihre Überlegungen vor, über den Umweg über einen Entschädigungsanspruch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention die beschämend niedrige Pauschalentschädigung des deutschen Strafrechtsentschädigungsgesetzes von 25,00 €, bisher sogar nur 11,00 € auszuhebeln. Dass die deutsche Entschädigungsregelung für einen Eingriff in die persönliche Freiheit skandalös niedrig ist, zeigt im Vergleich die Entschädigungspraxis im deutschen Reiserecht, die für entgangene Urlaubsfreuden zum Teil schon 100,00 € pro Tag ansetzt.

Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger, Rechtsanwalt, Verteidigung im Strafrecht, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

Humboldt-Universität zu Berlin, Copyright Rechtsanwalt Malte Höpfner

Am 12.Juni 2015 fand die 19.Berliner Junitagung für forensische Psychiatrie und Psychologie in einem Hörsaal der Freien Universität statt. Nach dem Vortrag von Prof.Dr. Thomas Elbert „Die Lust am Töten im Genozid“ sprach der ehemalige Leiter der BKA-Abteilung für islamischen Terrorismus über „Zum Töten bereit: Zur Motivation islamistischer Täter aus Europa“.

Der bekannte forensische Psychiater Prof.Dr. Norbert Leygraf behandelte in seinem Vortrag dann „Tötungsdelikte in Beziehungen“, während Prof. Dr. Dieter Dölling mit sehr vielen Statistiken über „Kriminologische Aspekte der Mordmerkmale und der lebenslangen Freiheitsstrafe“ berichtete.

Es folgten noch zwei Vorträge des Strafverteidigers Prof.Dr.Dr. Alexander Ignor zur angedachten „Reform der Gesetzbestimmungen über Tötungsdelikte“ und des forensischen Psychiaters Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber zu „Tötung, Höchststrafe und Schuldfähigkeit“.

Wie immer nutzte ich die Junitagung zu einem kleinen Erfahrungsaustausch und einem Kennenlernen mit Gerichtsgutachtern. Diese Vorbereitung gibt mir in Verhandlung mit Gutachtern immer einen nicht zu unterschätzenden Vorteil gegenüber anderen Strafverteidigern, die oft schon an den richtigen Fragen gegenüber den Gutachtern scheitern.

Am 18.Juni 2015 hörte ich mir noch einmal den Vortrag von Prof.Dr.Dr. Ignor in einer erweiterten Form mit anschließender Diskussion im Rahmen einer Veranstaltung der Berliner Strafverteidigervereinigung an.

„Der Zeugenbeweis – Von der Wahrheit, der Pflicht und anderen Fehlleistungen“ lautete am 12. September der von der Berliner Strafverteidigervereinigung gewählte Titel für ihr Bad Saarower Strafverteidigertreffen.

Am 25. November 2015 besuchte ich dann noch einen Vortrag zur Auslieferungsproblematik und beendete das Fortbildungsjahr nach einem 15-stündigen Upgrade im Arbeitsrecht vom 04.-05.12.2015 mit einer strafrechtlichen Fortbildung am 11.Dezember 2015 im Kriminalgericht Moabit zum Thema Adhäsion – Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren.

Während des Jahres war ich noch mehrfach Gast beim Strafverteidigerstammtisch der Berliner Strafverteidigervereinigung, bei dem mich neben interessanten Referaten auch immer der nutzbringende Erfahrungsaustausch mit Kollegen interessiert.